Information zur Bildung von Rettungsgassen auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen
So funktioniert die Rettungsgasse: Auf zweispurigen Autobahnen und Schnellstraßen fahren die Fahrzeuge auf der linken Spur so weit wie möglich nach links, jene auf der rechten Spur möglichst weit nach rechts, auch auf den Pannenstreifen. Dazwischen entsteht die Rettungsgasse.
Auf drei- oder vierspurigen Autobahnen und Schnellstraßen funktioniert die Rettungsgasse nach dem gleichen Prinzip: Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich an den linken Fahrbahnrand. Alle anderen Spuren, also die mittlere und die rechte, ordnen sich so weit wie möglich am rechten Fahrbahnrand ein. Auch auf den Pannenstreifen. Wichtig ist, dass gleich neben der äußersten linken Fahrspur eine zumindest 3,5 Meter freie Fahrgasse als Rettungsgasse frei bleibt.
Durch diese Rettungsgasse dürfen nur Einsatzkräfte (Rettung, Feuerwehr, Polizei) und Fahrzeuge des Pannen- und des Streckendienstes fahren!
Bitte informieren Sie Ihre Fahrer möglichst rasch und dringend über diese Änderung der Straßenverkehrsordnung in Österreich. Einerseits, weil die Rettungsgasse Leben rettet.
Andererseits, weil es für die Nichtbildung der Rettungsgasse bzw. das widerrechtliche Befahren der Rettungsgasse Strafen bis zu 2.180 Euro gibt.
Danke für Ihre Mithilfe!