EURO-emissionsklassenabhängige Bemautung

Aus gegebenem Anlass und aus den Erfahrungen der EURO-Emissionsklassen-Deklarationen stellt ASFINAG Folgendes klar: Derzeit werden am Markt verstärkt Produkte angeboten, mit denen angeblich Kraftfahrzeuge mit Abgasgrenzwerten nach EURO III auf Abgasgrenzwerte gemäß EURO V „umgerüstet“ werden können. Diesbezüglich werden den Kunden Papiere gem. Anlage 6 des CEMT Guide 2009 der technischen Überwachung für Kraftfahrzeuge und Anhänger (weißes A4-Papier) ausgestellt, welche laut Umrüster eine „neue, verbesserte“ EURO-Emissionsklasse bestätigen soll und bei ASFINAG anerkannt wird. Umbauten an Fahrzeugen/Filteranlagen, die nicht in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sind, werden von ASFINAG jedoch nicht tarifrelevant berücksichtigt. Für Originalfahrzeuge werden die Nachweisdokumente gemäß Mautordnung (Zulassungsbescheinigung, COP, CEMT-Nachweis der Übereinstimmung mit den technischen und Sicherheitsanforderung für ein Kraftfahrzeug = Anlage 4 des CEMT Guides 2009, hellgrünes A4-Papier, Vorder- und Rückseite bedruckt) anerkannt. In keinem Fall - weder bei Originalfahrzeugen noch bei Umbauten - ist ein CEMT-Nachweis der technischen Überwachung für Kraftfahrzeuge und Anhänger (= Anlage 6 des CEMT Guides 2009) geeignet, eine bessere EURO-Emissionsklasse nachzuweisen, da dieser Nachweis nur für die Bestätigung einer ordnungsgemäßen Wartungs- und Instandhaltung geeignet ist. Nachweise im Sinne der Anlage 6 des CEMT Guide 2009 sind daher nicht als CEMT-Nachweis im Sinne der gültigen Mautordnung anzusehen. Aus diesen oben angeführten Gründen empfehlen wir allen unseren Kunden vor einer Umrüstung ihres KFZ mit ihrem Fahrzeughersteller die Möglichkeit einer Umrüstung abzuklären bzw. die weitere Vorgangsweise, insbesondere den Eintrag in der Zulassungsbescheinigung abzustimmen.

Seitens ASFINAG wird bei der Ökologisierung der Maut besonderes Augenmerk auf die einfache Tarifumstellung gelegt: bereits bestehende Verträge bleiben weiterhin gültig, die GO-Box muss nicht ausgetauscht werden. Seit 1. August 2009 können Sie die EURO-Emissionsklasse an jeder GO Vertriebsstelle auf Ihrer GO-Box speichern lassen. Im Anschluss an die Deklaration erhalten Sie einen Fahrzeugdeklarationsbeleg, woraus die GO-Box-Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen. Diese Fahrzeugdeklaration ist jedenfalls auf ihre Richtigkeit zu überprüfen! Zusätzlich erhalten Sie einen Kundenbeleg, mit welchem Sie über die Verpflichtung zur Nachweiserbringung (ab deklarierter EURO-Emissionsklasse IV oder besser) hingewiesen werden. An dieser Stelle möchten wir Sie auch auf die Möglichkeit hinweisen, dass die Nachweiserbringung sowohl vor als auch bis spätestens 14 Kalendertage nach der Deklaration der EURO-Emissionsklasse erfolgen kann.

Die Umsetzung der emissionsklassenabhängigen Bemautung erfolgt auf Grundlage der Wegekostenrichtlinie der Europäischen Union, die eine nach EURO-Emissionsklassen differenzierte Bemautung ab 2010 verpflichtend vorsieht. Die nationale Verankerung erfolgt im Bundesstraßen-Mautgesetz (BStMG) und in der Mauttarifverordnung 2009.

Fahrzeuge werden bei Einhaltung festgelegter Emissionsgrenzwerte in unterschiedliche Klassen unterteilt (Euro I, II, III, IV…). Diese Emissionsklassen werden in drei Tarifgruppen (A, B und C) zusammengefasst.

Das bestehende Mautsystem für Kraftfahrzeuge über 3,5 t hzG ist so konzipiert, dass die Ökologisierung lediglich eine Neueinstellung der GO-Box, welche innerhalb weniger Minuten an einer GO Vertriebsstelle möglich ist erfordert. Durch die korrekte Deklaration haben Sie die Sicherheit, dass Ihre bestehenden Verträge weitergeführt werden.

In wenigen Schritten zur richtigen Bemautung:
1. Wenden Sie sich mit Ihrer GO-Box an eine GO Vertriebsstelle! Hier finden Sie eine Auflistung sämtlicher GO Vertriebsstellen Icon 1
2. Geben Sie die Emissionsklasse Ihres Kraftfahrzeuges bekannt! Icon 2
3. Überprüfen Sie die ausgehändigten Belege auf ihre Richtigkeit! Icon 3
4. GO wünscht Ihnen eine gute Fahrt und weist Sie darauf hin, die Fahrzeugdeklaration im Kraftfahrzeug mitzuführen und die notwendigen Nachweisdokumente zu übermitteln! Icon 4
5. Beachten Sie die angedruckten Hinweise zur Nachweiserbringung auf den Belegen!
  • Eine Nachweiserbringung ist erst ab EURO IV erforderlich
  • Folgende beispielhafte Dokumente dienen der Nachweiserbringung:
    • In jedem Fall die Zulassungsbescheinigung und, falls die Emissionsklasse daraus nicht ermittelbar ist,
    • ein COP - Dokument (Conformity of Production),
    • der "CEMT-Nachweis der Übereinstimmung mit den technischen und Sicherheitsanforderungen für ein Kraftfahrzeug",
    • ein COC - Zertifikat (Certificate of Conformity),
    Details hierzu finden Sie unter Punkt 5.2.3, Teil B der aktuellen Mautordnung.
  • Möglichkeiten zur Nachweiserbringung:
    • Fax: +43 (0) 50108 912 913
    • info@asfinag.at
    • ASFINAG Maut Service GmbH
      z. H. ASFINAG Service Center / EURO-Emissionsklassen
      Alpenstraße 99
      5020 Salzburg
    • Upload im SelfCare Portal (auf www.go-maut.at)
  • Verwenden Sie immer das hier downloadbare Antragsformular!
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6. Überprüfen Sie vor Fahrtantritt, ob die auf der Fahrzeugdeklaration angeführte GO-Box Nummer mit der im Kraftfahrzeug montierten GO-Box und deren Nummer übereinstimmt. Icon 6
7. Beachten Sie auf Ihren Fahrten stets die akustischen Signale der GO-Box! Icon 7

Bei etwaigen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des ASFINAG Service Centers unter info@asfinag.at sowie unter der Telefonnummer 0800 400 12 400 bzw. +43 (0)1 955 12 66 mit Rat und Tat zur Seite.

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