Positionsanzeige:

Navigation of the current channel:

Inhalt:

Akustische Signale

Wie bei der GO-Box erfolgt auch bei der Toll Collect OBU die Information, ob die Mautentrichtung in Österreich erfolgreich war, mit Hilfe akustischer Signale. Diese Signale sind vom Fahrzeuglenker unbedingt zu beachten. Bei Unregelmäßigkeiten ist umgehend eine GO Vertriebsstelle aufzusuchen.

Folgende akustische Signale, an die unterschiedliche Verhaltenspflichten der Lenker anknüpfen, informieren den Fahrer über das Ergebnis der Transaktion zwischen der  Toll Collect OBU und den österreichischen Mautportalen:

  • EIN kurzer Signalton (Beep) bedeutet, dass die Mautentrichtung auf Basis der eingestellten Kategorie (Achsanzahl) und der im Fahrzeuggerät gespeicherten EURO-Emissionsklasse bestätigt wird.
  • ZWEI kurze Signaltöne bedeuten, dass die Mautentrichtung auf Basis der eingestellten Kategorie (Achsanzahl) und der im Fahrzeuggerät gespeicherten EURO-Emissionsklasse bestätigt wird.

WARNUNG: Gleichzeitig stellen die ZWEI kurzen Signaltöne auch die Aufforderung dar, die nächstmögliche GO Vertriebsstelle aufzusuchen, wo Sie als Kunde weiterführende Informationen erhalten. Beispielsweise die Information, dass es notwendig ist, eine GO-Box zurückzugeben. Das Nichtbeachten dieser Aufforderung kann automatisch zu einer Sperre Ihres Fahrzeuggerätes führen.

  • VIER kurze Signaltöne bedeuten, dass die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, innerhalb von 5 Stunden und 100 Kilometern eine GO Vertriebsstelle aufzusuchen und nicht ordnungsgemäß entrichtete Mautabschnitte nachzuzahlen. Selbstverständlich erhalten Sie an der GO Vertriebsstelle auch weiterführende Informationen, weshalb die Maut nicht entrichtet wurde und wie das Problem behoben werden kann.

 !  ACHTUNG: Sollten zwei Fahrzeuggeräte (d. h. GO-Box und Toll Collect OBU) gleichzeitig im Fahrzeug mitgeführt werden, kann ein Fahrzeuggerät durch einen viermaligen Signalton die Nichtentrichtung der Maut signalisieren. In diesem Fall besteht nur dann keine Verpflichtung zur Mautnachzahlung, wenn über das andere Fahrzeuggerät die Maut ordnungsgemäß entrichtet wurde, was Ihnen durch einen oder zwei kurze Signaltöne bestätigt wird.

  • KEIN Signalton: Wenn Ihr Fahrzeuggerät keinen Signalton von sich gibt, hat keine Mautentrichtung stattgefunden. Die Maut ist an einer GO Vertriebsstelle nachzuzahlen. Eine Nachzahlungsverpflichtung im Sinne von Punkt 7 Teil B der Mautordnung entfällt nur dann, wenn sinngemäß die Voraussetzungen des Punktes 8.2.4.3.3 des Teils B der Mautordnung vorliegen.


Zusätzliche Informationen: