Seit 1. Jänner 2010 sind in Österreich die EURO-Emissionsklassen tarifrelevant. Je nachdem welche EURO-Emissionsklasse das jeweilige Kraftfahrzeug hat, wird es der Tarifgruppe A, B, C oder D zugeordnet. Eine Nachweiserbringung ist erst ab einer EURO-Emissionsklasse EURO IV oder besser erforderlich.
Folgende drei Möglichkeiten werden beim Nachweis der EURO-Emissionsklasse für TOLL2GO unterschieden:
Die EURO-Emissionsklasse wurde noch nicht nachgewiesen (z.B. Erstanmeldung)
Im Falle einer nachweispflichtigen EURO-Emissionsklasse ist vor der Anmeldung der Nachweis der EURO-Emissionsklasse zu erbringen. Andernfalls wird eine nicht nachweispflichtige EURO-Emissionsklasse (höchste Tarifgruppe) im Zuge des Anmeldevorgangs hinterlegt. Eine Vorabdeklaration an einer GO Vertriebsstelle ist nicht möglich.
Die EURO-Emissionsklasse wurde bereits nachgewiesen (z.B. Umstieg von der GO-Box auf die Toll Collect OBU)
Im Zuge der Aktivierung und Freischaltung wird neben dem KFZ-Kennzeichen unter anderem auch die für Österreich zuletzt nachgewiesene und hinterlegte EURO-Emissionsklasse auf der Toll Collect OBU hinterlegt.
Änderung der EURO-Emissionsklasse
Eine erneute Nachweisführung für eine EURO-Emissionsklasse ist nur dann erforderlich, wenn die bereits in der Toll Collect OBU für die Mautentrichtung in Österreich hinterlegte EURO-Emissionsklasse geändert werden soll. Die Prüfung der Nachweisdokumente erfolgt durch ASFINAG.
Solange bei ASFINAG keine entsprechenden Nachweisdokumente vorgelegt werden, erfolgt die Mautentrichtung auf Grundlage der in der Toll Collect OBU für die Mautentrichtung in Österreich (aktuell) hinterlegten EURO-Emissionsklasse.
! Erst der positive Abschluss der Nachweisprüfung durch ASFINAG sowie die tatsächliche Hinterlegung der nachgewiesenen EURO-Emissionsklasse durch Toll Collect auf der Toll Collect OBU begründen den Anspruch auf Verrechnung des der jeweiligen Tarifgruppe zugeordneten Mauttarifs in Österreich.
! Der Nachweis über die EURO-Emissionsklasse muss für die Mautentrichtung in Österreich weiterhin bei ASFINAG erbracht werden.
! Sollte kein oder kein ausreichender (d. h. kein eindeutiger) Nachweis erbracht werden, wird auf der Toll Collect OBU bis zur ordnungsgemäßen Nachweiserbringung eine nicht nachweispflichtige EURO-Emissionsklasse (das ist jene mit dem höchsten Tarif) für die Mauteinhebung in Österreich hinterlegt.