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Ersatzmaut, Verwaltungsstrafen

Bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der fahrleistungsabhängigen Maut für Lkw und Bus wird durch die ASFINAG Mautaufsichtsorgane vor Ort eine Ersatzmaut eingehoben. Der Kunde hat die Möglichkeit zur sofortigen Zahlung einer Ersatzmaut.

Wird eine Beanstandung aufgrund der automatisierten Kontrolle festgestellt, wird eine Aufforderung zur Zahlung der Ersatzmaut an den Zulassungsbesitzer versandt. Der Kunde hat die Möglichkeit zur sofortigen Zahlung einer Ersatzmaut. Bei gänzlicher Nichtentrichtung der fahrleistungsabhängigen Maut (Lkw/Busse/schwere Wohnmobile) beträgt die Ersatzmaut derzeit 220,00 Euro. Bei nur teilweiser Entrichtung der Maut – z.B. bei der Verwendung der falschen Kategorie (zu niedrige Achsanzahl) bzw. bei der nicht ordnungsgemäßen Inanspruchnahme einer Tarifgruppe im Zusammenhang mit den EURO Emissionsklassen – beträgt die Ersatzmaut 110,00 Euro. Wird die entsprechende Ersatzmaut nicht beglichen, folgen Verwaltungsstrafen (300,00 bis 3.000,00 Euro).
 


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