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Regelung für Probefahrt- und Überstellungskennzeichen

Für Inhaber von Probefahrt- bzw. Überstellungskennzeichen (kurz: Übersteller) besteht seit dem 6.12.2010 die Möglichkeit, diese Kennzeichen gesondert zum österreichischen Mautsystem anzumelden. Diese Regelung kann von Überstellern alternativ in Anspruch genommen werden, eine Verpflichtung dazu besteht nicht.


Um diese alternativen Sonderregelungen in Anspruch zu nehmen, ist es notwendig, die betroffenen Probefahrt- und Überstellungskennzeichen mittels Antragsformular und einer Kopie der Zulassungsbescheinigung(en) gesondert anzumelden. Diese Anmeldung kann nur bei ASFINAG zentral erfolgen – eine Anmeldung an einer GO Vertriebsstelle ist nicht möglich. Zur Übermittlung des Antragsformulars kann eine der folgenden Möglichkeiten genutzt werden:

  • E-Mail:  info@asfinag.at (folgende Formate werden akzeptiert: pdf, jpg, tif)
  • Fax:     +43 (0) 50108 912 913
  • Post:    ASFINAG Maut Service GmbH

                   z. H. ASFINAG Service Center / Emissionsklassen
                   Alpenstraße 99 
                   5020 Salzburg

Eine solche Anmeldung bietet insbesondere jenen Kunden, die mehrfach – mitunter sogar täglich – Fahrten mit Fahrzeugen unterschiedlicher EURO-Emissionsklassen durchführen, den Vorteil, die Nachweisdokumente für Fahrten mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen innerhalb einer  angemessenen Frist gesammelt erbringen zu können. Die Nachweiserbringung für Fahrten mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen erfolgt ausschließlich über das SelfCare Portal. Daher wurde der Punkt Emissionsklassenverwaltung um diese Funktionalität erweitert.
 


Zusätzliche Informationen: