Wir möchten Ihnen erneut in Erinnerung rufen, dass gemäß der Mautordnung der Kraftfahrzeuglenker zur ordnungsgemäßen Anbringung der GO-Box verpflichtet ist.
Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass die GO-Box im Fahrzeuginneren an der Windschutzscheibe mittels selbstklebender Klettstreifen zu befestigen ist.
Bitte beachten Sie, dass sich die GO-Box im vom Scheibenwischer gereinigten Bereich zwischen Fahrzeugmitte und Lenkstange nahe der Unterkante der Windschutzscheibe befinden muss. Der Scheibenwischer darf in Ruhestellung die GO-Box jedoch keinesfalls überdecken.
Bedenken Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass durch die nicht ordnungsgemäße Anbringung der GO-Box die störungsfreie Kommunikation zwischen der GO-Box und den Mautportalen nicht gewährleistet ist. Dies führt dazu, dass trotz funktionstüchtiger GO-Box keine Mautabbuchung stattfindet. Sollte in einem solchen Fall keine Nachzahlung der Maut an einer GO Vertriebsstelle getätigt werden, wurde das mautpflichtige Straßennetz ohne ordnungsgemäßer Entrichtung der fahrleistungsabhängigen Maut benützt. Es handelt sich hierbei um eine Verwaltungsübertretung (Mautprellerei), die mit einer Geldstrafe von 300,00 Euro bis zu 3.000,00 Euro zu bestrafen ist. Eine Bestrafung unterbleibt, wenn eine Ersatzmaut bezahlt wird.
Die Anbringung einer Split-GO-Box unterliegt eigenen Regeln, die aus der jeweiligen Betriebsanleitung, die Sie zusammen mit der Split-GO-Box erhalten, zu entnehmen sind.