Die EURO-emissionsklassenabhängige Bemautung wird in der Wegekostenrichtlinie RL 1999/62/EG, geändert durch die RL 2006/38/EG (vom 17. Mai 2006), festgelegt. Die Umsetzung der EU–Richtlinie und damit die Schaffung einer nationalen Gesetzesgrundlage in Österreich erfolgte durch das BStMG 2002.
Die Anpassung der österreichischen Lkw-Mauttarife an die EU-Regelungen für die Benutzung des höherrangigen Straßennetzes durch schwere Nutzfahrzeuge wurde mit 01. Jänner 2010 wirksam.
Grundsätzlich betrifft die fahrleistungsabhängige Maut und somit auch die Bemautung in Abhängigkeit von der EURO-Emissionsklasse alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t hzG.
Nein. Durch die Einführung der EURO-emissionsklassenabhängigen Bemautung kommt es – abgesehen von den bereits bestehenden Ausnahmen (z. B. Blaulichtfahrzeuge, Heeresfahrzeuge …) – zu keinen zusätzlichen Mautbefreiungsregelungen.
Vgl. MO, Teil B, Pkt. 3.3.1
Die EURO-Emissionsklasse wird als zusätzliches Kriterium bei der Berechnung der zu entrichtenden Mauthöhe berücksichtigt. Wie bisher hängt die Höhe der Maut auch von den gefahrenen Kilometern, der Anzahl der Achsen, der Uhrzeit (Nachttarif A 13 Brenner) und dem Ort (Sondermautstrecken) ab.
Das BStMG setzt die einschlägigen EU-Richtlinien um. Mit der Anpassung/Ökologisierung der österreichischen Maut für Lkw und Busse sollen im Wesentlichen drei Ziele verfolgt werden:
1. Fahrzeuge, die emissionsärmer unterwegs sind, werden begünstigt.
2. Das vorliegende System schafft Anreize für die Transportwirtschaft, auf umweltfreundlichere Fahrzeuge umzusteigen.
3. Mit dem Umstieg auf emissionsärmere Fahrzeuge werden die Fahrzeugflotten erneuert, womit „quasi automatisch“ eine Erhöhung der Verkehrssicherheit einhergeht.