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Anmeldung zu einer gewissen EURO-Emissionsklasse

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  • Wie erfolgt die Anmeldung zu einer gewissen Tarifgruppe?

    Für die Deklaration ist ein GO Vertriebsstellenbesuch zwingend erforderlich, da die EURO-Emissionsklasseninformation in der GO-Box gespeichert werden muss, um bei der Mautabbuchung Berücksichtigung finden zu können. Die Deklaration wird daher üblicherweise vom Fahrer durchgeführt und kann (bei Vorlage der GO-Box) an jeder bemannten oder unbemannten GO Vertriebsstelle erfolgen. Eine Liste sämtlicher GO Vertriebsstellen ist unter folgendem Link  zu finden.

  • Seit wann gibt es die EURO-emissionsklassenabhängige Bemautung in Österreich?

    Die emissionsklassenabhängige Bemautung findet seit 1. Jänner 2010 Anwendung.

    Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls ordnungsgemäß nachgewiesen werden muss.

  • Wie erfolgt die Anmeldung bei einem Erstvertrag?

    Der Abschluss eines GO Vertrags (sowohl im Pre- als auch im Post-Pay-Verfahren) ist weiterhin an den GO Vertriebsstellen innerhalb weniger Minuten möglich.

    Bei der Erstellung des GO Vertrags wird auf Kundenwunsch die EURO-Emissionsklasse im System eingepflegt und auf der GO-Box gespeichert. Selbstverständlich erhält der Kunde nach der Anmeldung zum GO Mautsystem einen Beleg (die sogenannte „Fahrzeugdeklaration“), woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen.

    Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen.
     

  • Wie erfolgt die Deklaration der EURO-Emissionsklasse bei einem bestehenden Vertrag?

    Bereits bestehende Verträge müssen nicht aufgelöst und die GO-Box selbst muss auch nicht getauscht werden. Standardmäßig ist auf allen GO-Boxen die EURO-Emissionsklasse Euro I hinterlegt. Ist ein Fahrzeug einer besseren EURO-Emissionsklasse zuzuordnen, so können Bestandskunden an einer GO Vertriebsstelle die EURO-Emissionsklasse berichtigen lassen.

    Selbstverständlich erhält der Kunde nach der Änderung der EURO-Emissionsklasse einen neuen Fahrzeugdeklarationsbeleg, woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen.

    Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen.
     

  • Wir haben ein Wechselkennzeichen. Bekommen wir zwei GO-Boxen bzw. wie erfolgt die korrekte EURO-Emissionsklassendeklarierung?

    Wie bisher erhalten Kunden, die ein Wechselkennzeichen besitzen, nur eine GO-Box. In der GO-Box ist die EURO-Emissionsklasse zu speichern, die dem Fahrzeug mit den schlechtesten Emissionswerten entspricht, denn gemäß BStMG § 9 (6) gilt für alle Fahrzeuge der Tarif jener Tarifgruppe, für die der höchste Tarif festgesetzt wird  (wenn Fahrzeuge, denen nur ein einziges Kennzeichen zugewiesen wurde, nicht derselben Tarifgruppe zuzuordnen sind).

  • Ich habe ein Fahrzeug gemietet. Wie muss ich vorgehen, wenn ...ein Vertrag bereits besteht, aber die GO-Box nicht übergeben wurde:

    In diesem Fall ist es notwendig, einen GO Vertrag an einer GO Vertriebsstelle abzuschließen.

    Der Abschluss eines GO Vertrags (sowohl im Pre- als auch im Post-Pay-Verfahren) ist weiterhin an den GO Vertriebsstellen innerhalb weniger Minuten möglich.

    Bei der Erstellung des GO Vertrags wird auf Kundenwunsch die EURO-Emissionsklasse im System eingepflegt und auf der GO-Box gespeichert. Selbstverständlich erhält der Kunde nach der Anmeldung zum GO Mautsystem einen Beleg (die sogenannte „Fahrzeugdeklaration“), woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen.

    Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen.
     

  • ... ein Vertrag bereits besteht und die GO-Box übergeben wurde. Wo sehe ich, ob die EURO-Emissionsklasse korrekt deklariert wurde?

    Die auf der GO-Box gespeicherte EURO-Emissionsklasse kann einer gültigen sogenannten „Fahrzeugdeklaration“, woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen, entnommen werden. Sollte der Mieter über keinen solchen Fahrzeugdeklarationsbeleg verfügen, kann dieser nach Vorlage der GO-Box an jeder GO Vertriebsstelle kostenlos neu ausgedruckt werden.

    Für den Fall, dass die in der GO-Box gespeicherte EURO-Emissionsklasse nicht jener des Fahrzeugs entspricht, kann der Kunde jederzeit an einer GO Vertriebsstelle die EURO-Emissionsklasse berichtigen lassen.

    Selbstverständlich erhält der Kunde nach der Änderung der EURO-Emissionsklasse einen neuen Fahrzeugdeklarationsbeleg, woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen.

    Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen.

    Als Alternative zum Fahrzeugdeklarationsbeleg sowie bei Unklarheiten im Zusammenhang mit der Nachweiserbringung kann sich der Kunde, um sich über die in der GO-Box gespeicherte EURO-Emissionsklasse und über den Nachweisstatus zu informieren, auch unter der Telefonnummer 0800 400 12 400 (kostenlos aus AT, DE und CH) bzw. +43 (1) 955 12 66 (aus allen anderen Ländern kostenpflichtig)  an das ASFINAG Service Center wenden. Darüber hinaus bietet auch das SelfCare Portal auf go-maut.at für registrierte Kunden die Möglichkeit, sich über die deklarierte EURO-Emissionsklasse und den Nachweisstatus zu informieren.
     

  • ... kein Vertrag besteht und auch keine GO-Box übergeben wurde:

    Hier muss in jedem Fall – vor dem Befahren des mautpflichtigen Straßennetzes – eine GO Vertriebsstelle aufgesucht und eine GO-Box gelöst werden.

    Bei der Erstellung des GO Vertrags wird auf Kundenwunsch die EURO-Emissionsklasse im System eingepflegt und auf der GO-Box gespeichert. Selbstverständlich erhält der Kunde nach der Anmeldung zum GO Mautsystem einen Beleg (die sogenannte „Fahrzeugdeklaration“), woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen.

    Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen.
     

  • ... kein Vertrag besteht, aber eine GO-Box bereits vorhanden ist:

    In diesem Fall muss jedenfalls noch vor dem Befahren des mautpflichtigen Straßennetzes ein GO Vertrag für das betroffene Kennzeichen abgeschlossen werden.

    Sollte eine GO-Box (vielleicht noch von einem früheren Mietverhältnis) vorhanden sein, kann der Kunde die in der bereits vorhandenen GO-Box gespeicherten Fahrzeugdaten (insbesondere das Kennzeichen und die EURO-Emissionsklasse) kostenlos an einer GO Vertriebsstelle ändern lassen. Nach der Änderung der Fahrzeugdaten erhält der Kunde selbstverständlich einen Beleg (die sogenannte „Fahrzeugdeklaration“), woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen.

    Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen.
     

  • Kann ich Ihnen die Unterlagen zu den EURO-Emissionsklassen zu unserem gesamten Fuhrpark (vorab) zukommen lassen (auch wenn einige Kfz noch über keine GO-Box verfügen)?

    Im Falle eines bestehenden GO Mautvertrags können Nachweise zu den EURO-Emissionsklassen auch bis zu 3 Monate vor der definitiven Deklaration der EURO-Emissionsklasse (an einer GO Vertriebsstelle) an die ASFINAG Maut Service GmbH übermittelt werden. Sollte jedoch innerhalb dieser Zeitspanne keine Deklaration der EURO-Emissionsklasse an einer GO Vertriebsstelle erfolgt sein, müsste ein neuerlicher Nachweis durch den Kunden geführt werden.

  • Kann man auch an einer unbemannten GO Vertriebsstelle (d. h. an einem GO Automaten) die EURO-Emissionsklasse deklarieren?

    Ja, die Deklaration der EURO-Emissionsklasse ist sowohl für Neukunden als auch für Bestandskunden an sämtlichen GO Vertriebsstellen innerhalb weniger Minuten möglich.

    Nach der Deklaration der EURO-Emissionsklasse erhält der Kunde selbstverständlich einen Beleg über die sogenannte „Fahrzeugdeklaration“, woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen.

    Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen.
     

  • Kann man die EURO-Emissionsklasse auch über das SelfCare Portal bei den bestehenden Verträgen selbst angeben?

    Nein. Für die Deklaration ist ein GO Vertriebsstellenbesuch zwingend erforderlich, da die EURO-Emissionsklasseninformation in der GO-Box gespeichert werden muss, um bei der Mautabbuchung Berücksichtigung finden zu können. Die Deklaration wird daher üblicherweise vom Fahrer durchgeführt und kann (bei Vorlage der GO-Box) an jeder bemannten oder unbemannten GO Vertriebsstelle erfolgen. Eine Liste sämtlicher GO Vertriebsstellen ist unter go-maut.at zu finden.

    Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen.

    Nachweise können auf vier unterschiedlichen Wegen, darunter auch über das SelfCare Portal, erbracht werden:

    • durch Upload im SelfCare Portal (auf go-maut.at)
    • in eingescannter Form an info@asfinag.at
    • per Fax an die Nummer +43 (0) 50108-912913
    • per Post an: ASFINAG Maut Service GmbH

    z. H. ASFINAG Service Center / EURO-Emissionsklassen
    Alpenstraße 99
    A-5020 Salzburg
     

  • Wie erfolgt die Änderung einer EURO-Emissionsklasse?

    Bereits bestehende Verträge müssen nicht aufgelöst und die GO-Box selbst muss auch nicht getauscht werden. Standardmäßig ist auf allen GO-Boxen die EURO-Emissionsklasse Euro I (bei Neukunden Euro 0) hinterlegt. Ist ein Fahrzeug einer besseren EURO-Emissionsklasse zuzuordnen, so können Bestandskunden jederzeit an einer GO Vertriebsstelle die EURO-Emissionsklasse berichtigen lassen.

    Selbstverständlich erhält der Kunde nach der Änderung der EURO-Emissionsklasse einen neuen Fahrzeugdeklarationsbeleg, woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen.

    Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen.
     

  • Muss die GO-Box wegen der Einführung der EURO-emissionsklassenabhängigen Bemautung getauscht werden?

    Nein, weder müssen bestehende Verträge aufgelöst noch muss die GO-Box getauscht werden. Standardmäßig ist auf allen GO-Boxen von derzeit aktiven Verträgen die EURO-Emissionsklasse Euro I (bei Neukunden Euro 0) hinterlegt. Entsprechen die Kennwerte eines Fahrzeugs einer besseren EURO-Emissionsklasse, so können Bestandskunden an einer GO Vertriebsstelle die EURO-Emissionsklasse berichtigen lassen.

    Selbstverständlich erhält der Kunde nach der Änderung der EURO-Emissionsklasse einen neuen Fahrzeugdeklarationsbeleg, woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen.

    Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen.
     

  • Muss die GO-Box zwingend vorgelegt werden oder erfolgt die Änderung über die Mautportale?

    Da die EURO-Emissionsklasseninformation in der GO-Box gespeichert wird, ist es für die Deklaration der EURO-Emissionsklasse zwingend erforderlich, die GO-Box an einer GO Vertriebsstelle vorzulegen, damit ein eventuell günstigerer Tarif bei der Mautabbuchung Berücksichtigung finden kann. Die Deklaration wird daher üblicherweise vom Fahrer durchgeführt und kann (bei Vorlage der GO-Box) an jeder bemannten oder unbemannten GO Vertriebsstelle erfolgen. Eine Liste sämtlicher GO Vertriebsstellen ist unter go-maut.at zu finden.

    Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen.
     

  • Wir haben den Großteil unseres Fuhrparks bereits auf die besseren EURO-Emissionsklassen umgestellt. Wie kann ich erkennen, bei welchen Fahrzeugen die EURO-Emissionsklassenumstellung noch erfolgen muss?

    Grundsätzlich wird bei jeder Deklaration einer EURO-Emissionsklasse ein Beleg über die Fahrzeugdeklaration, woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen, an der GO Vertriebsstelle ausgegeben. Aktuelle Fahrzeugdeklarationsbelege können jederzeit kostenlos an jeder GO Vertriebsstelle nach dem Vorweisen der GO-Box erneut ausgedruckt werden.

    Darüber hinaus besteht für registrierte Kunden auf go-maut.at (im SelfCare Portal) jederzeit die Möglichkeit, sich u. a. über die EURO-Emissionsklassen und den Status der Nachweiserbringung der Fahrzeugflotte zu informieren.

    Alternativ gibt auch das ASFINAG Service Center unter der Telefonnummer 0800 400 12 400 bzw. +43 (0)1 955 12 66, unter der Faxnummer +43 (0) 1 955 12 77 sowie elektronisch unter info@go-maut.at zahlreiche Hilfestellungen im Zusammenhang mit der fahrleistungsabhängigen Maut.
     

  • Welche EURO-Emissionsklasse ist derzeit auf meiner GO-Box gespeichert?

    Grundsätzlich wird bei jeder Deklaration einer EURO-Emissionsklasse ein Beleg (Fahrzeugdeklaration) an der GO Vertriebsstelle ausgegeben, woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen. Aktuelle Fahrzeugdeklarationsbelege können jederzeit kostenlos an jeder GO Vertriebsstelle nach dem Vorweisen der GO-Box erneut ausgedruckt werden.

    Darüber hinaus besteht für registrierte Kunden auf go-maut.at (im SelfCare Portal) die Möglichkeit, sich u. a. über die EURO-Emissionsklassen ihres Fahrzeugs zu informieren.

    Alternativ gibt auch das ASFINAG Service Center unter der Telefonnummer 0800 400 12 400 bzw. +43 (0)1 955 12 66, unter der Faxnummer +43 (0)1 955 12 77 sowie elektronisch unter info@go-maut.at zahlreiche Hilfestellungen im Zusammenhang mit der fahrleistungsabhängigen Maut.
     

  • Wie erfolgt die Überprüfung der deklarierten EURO-Emissionsklasse (Dokumente)?

    Die eingebrachten Dokumente (Nachweise) werden zentral durch die ASFINAG Maut Service GmbH überprüft.

    Dem Kunden stehen vier unterschiedliche Wege zum Einbringen der Nachweise zur Verfügung: 

    •  durch Upload im SelfCare Portal (auf go-maut.at)
    •  in eingescannter Form an info@asfinag.at
    •  per Fax an die Nummer +43 (0) 50108-912913
    •  per Post an:

    ASFINAG Maut Service GmbH
    z. H. ASFINAG Service Center / EURO-Emissionsklassen
    Alpenstraße 99
    A-5020 Salzburg

    Folgende Dokumente dienen beispielhaft der Nachweiserbringung:

    • in jedem Fall die Zulassungsbescheinigung und, falls die Emissionsklasse daraus nicht ermittelbar ist,
    • die CEMT-Genehmigung, das COC-Zertifikat (Certificate of Conformity) oder der COP-Herstellernachweis (in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung)
       

     

  • Wer überprüft die Deklarierung der EURO-Emissionsklassen?

    Zentraler Ansprechpartner in Fragen zur Bemautung von Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen ist weiterhin die ASFINAG Maut Service GmbH, welche auch zentral die Überprüfung der Deklaration der EURO-Emissionsklasseninformationen übernimmt. Anlassbezogen wird auch auf der Straße durch die Mitarbeiter des Service- und Kontrolldienstes der ASFINAG (die sogenannten Mautaufsichtsorgane) die korrekte EURO-Emissionsklassendeklaration überprüft.

  • Wer übernimmt die Auswertung der eingebrachten Nachweise?

    Die eingebrachten Dokumente (Nachweise) werden zentral durch die ASFINAG Maut Service GmbH überprüft.

    Dem Kunden stehen vier unterschiedliche Wege zum Einbringen der Nachweise zur Verfügung:

    • durch Upload im SelfCare Portal (auf go-maut.at)
    • in eingescannter Form an info@asfinag.at
    • per Fax an die Nummer +43 (0) 50108-912913
    • per Post an:

    ASFINAG Maut Service GmbH
    z. H. ASFINAG Service Center / EURO-Emissionsklassen
    Alpenstraße 99
    A-5020 Salzburg
    Folgende Dokumente dienen beispielhaft der Nachweiserbringung:

    • in jedem Fall die Zulassungsbescheinigung und, falls die Emissionsklasse daraus nicht ermittelbar ist,
    • die CEMT-Genehmigung, das COC-Zertifikat (Certificate of Conformity) oder der COP-Herstellernachweis (in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung)
       

     

  • Woher weiß ich, ob meine Unterlagen von Ihnen bereits überprüft wurden?

    Für registrierte Kunden besteht auf go-maut.at (im SelfCare Portal) jederzeit die Möglichkeit, sich u. a. über die EURO-Emissionsklassen und den Status der Dokumentenprüfung ihrer Fahrzeugflotte zu informieren.

    Alternativ gibt auch das ASFINAG Service Center unter der Telefonnummer 0800 400 12 400 bzw. +43 (0)1 955 12 66, unter der Faxnummer +43 (0)1 955 12 77 sowie elektronisch unter info@asfinag.at zahlreiche Hilfestellungen im Zusammenhang mit der fahrleistungsabhängigen Maut und insbesondere bei der Registrierung zum SelfCare Portal.
     

  • Werde ich verständigt, wenn meine Unterlagen geprüft wurden?

    Für registrierte Kunden besteht auf go-maut.at (im SelfCare Portal) jederzeit die Möglichkeit, sich u. a. über die EURO-Emissionsklassen und insbesondere zeitnah über den Status der Nachweiserbringung ihrer Fahrzeuge zu informieren.

    Alternativ gibt auch das ASFINAG Service Center unter der Telefonnummer 0800 400 12 400 bzw. +43 (0)1 955 12 66, unter der Faxnummer +43 (0)1 955 12 77 sowie elektronisch unter info@asfinag.at zahlreiche Hilfestellungen im Zusammenhang mit der fahrleistungsabhängigen Maut und mit der Registrierung für das SelfCare Portal.

    Eine aktive Kontaktaufnahme der ASFINAG mit dem Kunden ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der ASFINAG korrekte Kontaktdaten bekannt gegeben wurden. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, bei der Erbringung des Nachweises zu den EURO-Emissionsklassen stets das auf go-maut.at zum Download stehende Antragsformular zu verwenden.

    Im Sinne der Kundenzufriedenheit wird sich die ASFINAG Maut Service GmbH jedoch bemühen, Kunden im Falle unzureichender (nicht lesbarer) Unterlagen zu kontaktieren.

    Eine Verpflichtung der ASFINAG, den Kunden telefonisch oder schriftlich über das Ergebnis der Dokumentenprüfung zu informieren, besteht jedenfalls nicht.

    Der Einmelder der Dokumente hat sich in seinem eigenen Interesse davon zu überzeugen, dass die übermittelten Nachweise sowohl zustell- als auch lesbar waren.
     

  • Wie erfolgt die Ahndung bei nicht korrekter EURO-Emissionsklassendeklarierung?

    Wie bisher erfolgt die Überprüfung der korrekten Entrichtung der fahrleistungsabhängigen Maut sowohl durch automatische als auch durch manuelle Kontrollen.

    Kraftfahrzeuglenker, die das mautpflichtige Straßennetz benützen, ohne die fahrleistungsabhängige Maut ordnungsgemäß zu entrichten, begehen eine Verwaltungsübertretung (Mautprellerei) und sind mit einer Geldstrafe von 300,00 bis zu 3.000,00 Euro zu bestrafen.

    Sämtliche Fahrten mit Fahrzeugen, die durch den Kunden aufgrund der Vorabdeklaration der EURO-Emissionsklasse (Euro IV oder besser) den Tarifgruppen A oder B zugewiesen wurden, ohne jedoch einen frist- und ordnungsgemäßen Nachweis über die berechtigte Beanspruchung dieser Tarifgruppe erbracht zu haben, werden geahndet.

    Eine Bestrafung unterbleibt, wenn eine Ersatzmaut bezahlt wird. Die Höhe der Ersatzmaut beträgt in einem derartigen Fall 110,00 Euro für einen Zeitraum von jeweils 24 Stunden, in dem ein Fahrzeug das mautpflichtige Straßennetz benutzte.
     

  • Wie hoch ist die Ersatzmaut bei einer falschen EURO-Emissionsklassendeklarierung?

    Die Höhe der Ersatzmaut beträgt in einem derartigen Fall 110,00 Euro für einen Zeitraum von jeweils 24 Stunden, in dem ein Fahrzeug das mautpflichtige Straßennetz benutzte.

    Sollte die Ersatzmaut nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht bezahlt werden, ist ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. Der Strafrahmen beträgt in diesem Fall 300,00 bis 3.000,00 Euro.
     

  • Wie hoch ist die Ersatzmaut bei korrekter EURO-Emissionsklassendeklarierung und nicht erbrachtem Nachweis?

    Die Höhe der Ersatzmaut beträgt 110,00 Euro für einen Zeitraum von jeweils 24 Stunden, in dem ein Fahrzeug das mautpflichtige Straßennetz benutzte, ohne für diese Fahrten die deklarierte EURO-Emissionsklasse (Euro IV oder besser) frist- und ordnungsgemäß nachgewiesen zu haben.

    Sollte die Ersatzmaut nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht bezahlt werden, ist ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. Der Strafrahmen beträgt in diesem Fall 300,00 bis 3.000,00 Euro.
     

  • Inwiefern spielen Lärmemissionen eine Rolle bei der Bemautung?

    Lärmemissionen spielen bei der EURO-emissionsklassenabhängigen Bemautung keine Rolle.

  • Wie lange habe ich Zeit, meinen Fehler bei einer „falschen" EURO-Emissionsklassendeklarierung zu beheben (durch Nachzahlung)?

    Eine Nachzahlung von Maut ist grundsätzlich an den GO Vertriebsstellen bzw. bei den Mautaufsichtsorganen innerhalb von 5 Stunden und spätestens nach 100 km im Umkreis der nächsten GO Vertriebsstellen, gerechnet ab der ersten Mautabbuchungsstelle, an der die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde, möglich.

    Darüber hinaus besteht auch im Falle einer falsch deklarierten EURO-Emissionsklasse (ebenso wie im Fall einer zu gering deklarierten Achsanzahl bzw. einer Kombination aus beiden Fällen) die Möglichkeit, den geschuldeten Differenzbetrag innerhalb von 48 Stunden, wiederum gerechnet ab der ersten Mautabbuchungsstelle, an der die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde, beim ASFINAG Service Center nachzuzahlen. Entweder online im SelfCare Portal (auf go-maut.at) oder telefonisch unter der Rufnummer 0800 400 12 400 (kostenlos aus AT, DE und CH) bzw. +43 (0)1 955 12 66 (aus allen anderen Ländern kostenpflichtig).
    Zu beachten gilt es jedoch, dass eine Berichtigung der in der GO-Box gespeicherten EURO-Emissionsklasse ausschließlich an einer GO Vertriebsstelle möglich ist.
     

  • Kann ich im SelfCare Portal ebenfalls die Nachzahlung auf eine schlechtere EURO-Emissionsklasse durchführen?

    Ja, neben der grundsätzlichen Möglichkeit, eine Mautnachzahlung an den GO Vertriebsstellen bzw. bei den Mautaufsichtsorganen innerhalb von 5 Stunden und spätestens nach 100 km im Umkreis der nächsten GO Vertriebsstelle, gerechnet ab der ersten Mautabbuchungsstelle, an der die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde, zu tätigen, besteht auch im Falle einer falsch deklarierten EURO-Emissionsklasse (ebenso wie im Fall einer zu gering deklarierten Achsanzahl bzw. einer Kombination aus beiden Fällen) die Möglichkeit, den geschuldeten Differenzbetrag innerhalb von 48 Stunden, wiederum gerechnet ab der ersten Mautabbuchungsstelle, an der die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde, entweder online im SelfCare Portal (auf go-maut.at) oder telefonisch unter der Rufnummer 0800 400 12 400 (kostenlos aus AT, DE und CH) bzw. +43 (0)1 955 12 66 (aus allen anderen Ländern kostenpflichtig) beim ASFINAG Service Center nachzuzahlen.

    Zu beachten gilt es jedoch, dass eine Berichtigung der in der GO-Box gespeicherten EURO-Emissionsklasse ausschließlich an einer GO Vertriebsstelle möglich ist.
     


Zusätzliche Informationen: