Für die Deklaration ist ein GO Vertriebsstellenbesuch zwingend erforderlich, da die EURO-Emissionsklasseninformation in der GO-Box gespeichert werden muss, um bei der Mautabbuchung Berücksichtigung finden zu können. Die Deklaration wird daher üblicherweise vom Fahrer durchgeführt und kann (bei Vorlage der GO-Box) an jeder bemannten oder unbemannten GO Vertriebsstelle erfolgen. Eine Liste sämtlicher GO Vertriebsstellen ist unter folgendem Link zu finden.
Die emissionsklassenabhängige Bemautung findet seit 1. Jänner 2010 Anwendung.
Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls ordnungsgemäß nachgewiesen werden muss.
Der Abschluss eines GO Vertrags (sowohl im Pre- als auch im Post-Pay-Verfahren) ist weiterhin an den GO Vertriebsstellen innerhalb weniger Minuten möglich.
Bei der Erstellung des GO Vertrags wird auf Kundenwunsch die EURO-Emissionsklasse im System eingepflegt und auf der GO-Box gespeichert. Selbstverständlich erhält der Kunde nach der Anmeldung zum GO Mautsystem einen Beleg (die sogenannte „Fahrzeugdeklaration“), woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen.
Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen.
Bereits bestehende Verträge müssen nicht aufgelöst und die GO-Box selbst muss auch nicht getauscht werden. Standardmäßig ist auf allen GO-Boxen die EURO-Emissionsklasse Euro I hinterlegt. Ist ein Fahrzeug einer besseren EURO-Emissionsklasse zuzuordnen, so können Bestandskunden an einer GO Vertriebsstelle die EURO-Emissionsklasse berichtigen lassen.
Selbstverständlich erhält der Kunde nach der Änderung der EURO-Emissionsklasse einen neuen Fahrzeugdeklarationsbeleg, woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen.
Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen.
Wie bisher erhalten Kunden, die ein Wechselkennzeichen besitzen, nur eine GO-Box. In der GO-Box ist die EURO-Emissionsklasse zu speichern, die dem Fahrzeug mit den schlechtesten Emissionswerten entspricht, denn gemäß BStMG § 9 (6) gilt für alle Fahrzeuge der Tarif jener Tarifgruppe, für die der höchste Tarif festgesetzt wird (wenn Fahrzeuge, denen nur ein einziges Kennzeichen zugewiesen wurde, nicht derselben Tarifgruppe zuzuordnen sind).
In diesem Fall ist es notwendig, einen GO Vertrag an einer GO Vertriebsstelle abzuschließen.
Der Abschluss eines GO Vertrags (sowohl im Pre- als auch im Post-Pay-Verfahren) ist weiterhin an den GO Vertriebsstellen innerhalb weniger Minuten möglich.
Bei der Erstellung des GO Vertrags wird auf Kundenwunsch die EURO-Emissionsklasse im System eingepflegt und auf der GO-Box gespeichert. Selbstverständlich erhält der Kunde nach der Anmeldung zum GO Mautsystem einen Beleg (die sogenannte „Fahrzeugdeklaration“), woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen.
Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen.
Die auf der GO-Box gespeicherte EURO-Emissionsklasse kann einer gültigen sogenannten „Fahrzeugdeklaration“, woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen, entnommen werden. Sollte der Mieter über keinen solchen Fahrzeugdeklarationsbeleg verfügen, kann dieser nach Vorlage der GO-Box an jeder GO Vertriebsstelle kostenlos neu ausgedruckt werden.
Für den Fall, dass die in der GO-Box gespeicherte EURO-Emissionsklasse nicht jener des Fahrzeugs entspricht, kann der Kunde jederzeit an einer GO Vertriebsstelle die EURO-Emissionsklasse berichtigen lassen.
Selbstverständlich erhält der Kunde nach der Änderung der EURO-Emissionsklasse einen neuen Fahrzeugdeklarationsbeleg, woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen.
Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen.
Als Alternative zum Fahrzeugdeklarationsbeleg sowie bei Unklarheiten im Zusammenhang mit der Nachweiserbringung kann sich der Kunde, um sich über die in der GO-Box gespeicherte EURO-Emissionsklasse und über den Nachweisstatus zu informieren, auch unter der Telefonnummer 0800 400 12 400 (kostenlos aus AT, DE und CH) bzw. +43 (1) 955 12 66 (aus allen anderen Ländern kostenpflichtig) an das ASFINAG Service Center wenden. Darüber hinaus bietet auch das SelfCare Portal auf go-maut.at für registrierte Kunden die Möglichkeit, sich über die deklarierte EURO-Emissionsklasse und den Nachweisstatus zu informieren.
Hier muss in jedem Fall – vor dem Befahren des mautpflichtigen Straßennetzes – eine GO Vertriebsstelle aufgesucht und eine GO-Box gelöst werden.
Bei der Erstellung des GO Vertrags wird auf Kundenwunsch die EURO-Emissionsklasse im System eingepflegt und auf der GO-Box gespeichert. Selbstverständlich erhält der Kunde nach der Anmeldung zum GO Mautsystem einen Beleg (die sogenannte „Fahrzeugdeklaration“), woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen.
Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen.
In diesem Fall muss jedenfalls noch vor dem Befahren des mautpflichtigen Straßennetzes ein GO Vertrag für das betroffene Kennzeichen abgeschlossen werden.
Sollte eine GO-Box (vielleicht noch von einem früheren Mietverhältnis) vorhanden sein, kann der Kunde die in der bereits vorhandenen GO-Box gespeicherten Fahrzeugdaten (insbesondere das Kennzeichen und die EURO-Emissionsklasse) kostenlos an einer GO Vertriebsstelle ändern lassen. Nach der Änderung der Fahrzeugdaten erhält der Kunde selbstverständlich einen Beleg (die sogenannte „Fahrzeugdeklaration“), woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen.
Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen.
Im Falle eines bestehenden GO Mautvertrags können Nachweise zu den EURO-Emissionsklassen auch bis zu 3 Monate vor der definitiven Deklaration der EURO-Emissionsklasse (an einer GO Vertriebsstelle) an die ASFINAG Maut Service GmbH übermittelt werden. Sollte jedoch innerhalb dieser Zeitspanne keine Deklaration der EURO-Emissionsklasse an einer GO Vertriebsstelle erfolgt sein, müsste ein neuerlicher Nachweis durch den Kunden geführt werden.
Ja, die Deklaration der EURO-Emissionsklasse ist sowohl für Neukunden als auch für Bestandskunden an sämtlichen GO Vertriebsstellen innerhalb weniger Minuten möglich.
Nach der Deklaration der EURO-Emissionsklasse erhält der Kunde selbstverständlich einen Beleg über die sogenannte „Fahrzeugdeklaration“, woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen.
Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen.
Nein. Für die Deklaration ist ein GO Vertriebsstellenbesuch zwingend erforderlich, da die EURO-Emissionsklasseninformation in der GO-Box gespeichert werden muss, um bei der Mautabbuchung Berücksichtigung finden zu können. Die Deklaration wird daher üblicherweise vom Fahrer durchgeführt und kann (bei Vorlage der GO-Box) an jeder bemannten oder unbemannten GO Vertriebsstelle erfolgen. Eine Liste sämtlicher GO Vertriebsstellen ist unter go-maut.at zu finden.
Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen.
Nachweise können auf vier unterschiedlichen Wegen, darunter auch über das SelfCare Portal, erbracht werden:
z. H. ASFINAG Service Center / EURO-Emissionsklassen
Alpenstraße 99
A-5020 Salzburg
Bereits bestehende Verträge müssen nicht aufgelöst und die GO-Box selbst muss auch nicht getauscht werden. Standardmäßig ist auf allen GO-Boxen die EURO-Emissionsklasse Euro I (bei Neukunden Euro 0) hinterlegt. Ist ein Fahrzeug einer besseren EURO-Emissionsklasse zuzuordnen, so können Bestandskunden jederzeit an einer GO Vertriebsstelle die EURO-Emissionsklasse berichtigen lassen.
Selbstverständlich erhält der Kunde nach der Änderung der EURO-Emissionsklasse einen neuen Fahrzeugdeklarationsbeleg, woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen.
Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen.
Nein, weder müssen bestehende Verträge aufgelöst noch muss die GO-Box getauscht werden. Standardmäßig ist auf allen GO-Boxen von derzeit aktiven Verträgen die EURO-Emissionsklasse Euro I (bei Neukunden Euro 0) hinterlegt. Entsprechen die Kennwerte eines Fahrzeugs einer besseren EURO-Emissionsklasse, so können Bestandskunden an einer GO Vertriebsstelle die EURO-Emissionsklasse berichtigen lassen.
Selbstverständlich erhält der Kunde nach der Änderung der EURO-Emissionsklasse einen neuen Fahrzeugdeklarationsbeleg, woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen.
Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen.
Da die EURO-Emissionsklasseninformation in der GO-Box gespeichert wird, ist es für die Deklaration der EURO-Emissionsklasse zwingend erforderlich, die GO-Box an einer GO Vertriebsstelle vorzulegen, damit ein eventuell günstigerer Tarif bei der Mautabbuchung Berücksichtigung finden kann. Die Deklaration wird daher üblicherweise vom Fahrer durchgeführt und kann (bei Vorlage der GO-Box) an jeder bemannten oder unbemannten GO Vertriebsstelle erfolgen. Eine Liste sämtlicher GO Vertriebsstellen ist unter go-maut.at zu finden.
Zu beachten gilt es hierbei, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss. Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen.
Grundsätzlich wird bei jeder Deklaration einer EURO-Emissionsklasse ein Beleg über die Fahrzeugdeklaration, woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen, an der GO Vertriebsstelle ausgegeben. Aktuelle Fahrzeugdeklarationsbelege können jederzeit kostenlos an jeder GO Vertriebsstelle nach dem Vorweisen der GO-Box erneut ausgedruckt werden.
Darüber hinaus besteht für registrierte Kunden auf go-maut.at (im SelfCare Portal) jederzeit die Möglichkeit, sich u. a. über die EURO-Emissionsklassen und den Status der Nachweiserbringung der Fahrzeugflotte zu informieren.
Alternativ gibt auch das ASFINAG Service Center unter der Telefonnummer 0800 400 12 400 bzw. +43 (0)1 955 12 66, unter der Faxnummer +43 (0) 1 955 12 77 sowie elektronisch unter info@go-maut.at zahlreiche Hilfestellungen im Zusammenhang mit der fahrleistungsabhängigen Maut.
Grundsätzlich wird bei jeder Deklaration einer EURO-Emissionsklasse ein Beleg (Fahrzeugdeklaration) an der GO Vertriebsstelle ausgegeben, woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen. Aktuelle Fahrzeugdeklarationsbelege können jederzeit kostenlos an jeder GO Vertriebsstelle nach dem Vorweisen der GO-Box erneut ausgedruckt werden.
Darüber hinaus besteht für registrierte Kunden auf go-maut.at (im SelfCare Portal) die Möglichkeit, sich u. a. über die EURO-Emissionsklassen ihres Fahrzeugs zu informieren.
Alternativ gibt auch das ASFINAG Service Center unter der Telefonnummer 0800 400 12 400 bzw. +43 (0)1 955 12 66, unter der Faxnummer +43 (0)1 955 12 77 sowie elektronisch unter info@go-maut.at zahlreiche Hilfestellungen im Zusammenhang mit der fahrleistungsabhängigen Maut.
Die eingebrachten Dokumente (Nachweise) werden zentral durch die ASFINAG Maut Service GmbH überprüft.
Dem Kunden stehen vier unterschiedliche Wege zum Einbringen der Nachweise zur Verfügung:
ASFINAG Maut Service GmbH
z. H. ASFINAG Service Center / EURO-Emissionsklassen
Alpenstraße 99
A-5020 Salzburg
Folgende Dokumente dienen beispielhaft der Nachweiserbringung:
Zentraler Ansprechpartner in Fragen zur Bemautung von Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen ist weiterhin die ASFINAG Maut Service GmbH, welche auch zentral die Überprüfung der Deklaration der EURO-Emissionsklasseninformationen übernimmt. Anlassbezogen wird auch auf der Straße durch die Mitarbeiter des Service- und Kontrolldienstes der ASFINAG (die sogenannten Mautaufsichtsorgane) die korrekte EURO-Emissionsklassendeklaration überprüft.
Die eingebrachten Dokumente (Nachweise) werden zentral durch die ASFINAG Maut Service GmbH überprüft.
Dem Kunden stehen vier unterschiedliche Wege zum Einbringen der Nachweise zur Verfügung:
ASFINAG Maut Service GmbH
z. H. ASFINAG Service Center / EURO-Emissionsklassen
Alpenstraße 99
A-5020 Salzburg
Folgende Dokumente dienen beispielhaft der Nachweiserbringung:
Für registrierte Kunden besteht auf go-maut.at (im SelfCare Portal) jederzeit die Möglichkeit, sich u. a. über die EURO-Emissionsklassen und den Status der Dokumentenprüfung ihrer Fahrzeugflotte zu informieren.
Alternativ gibt auch das ASFINAG Service Center unter der Telefonnummer 0800 400 12 400 bzw. +43 (0)1 955 12 66, unter der Faxnummer +43 (0)1 955 12 77 sowie elektronisch unter info@asfinag.at zahlreiche Hilfestellungen im Zusammenhang mit der fahrleistungsabhängigen Maut und insbesondere bei der Registrierung zum SelfCare Portal.
Für registrierte Kunden besteht auf go-maut.at (im SelfCare Portal) jederzeit die Möglichkeit, sich u. a. über die EURO-Emissionsklassen und insbesondere zeitnah über den Status der Nachweiserbringung ihrer Fahrzeuge zu informieren.
Alternativ gibt auch das ASFINAG Service Center unter der Telefonnummer 0800 400 12 400 bzw. +43 (0)1 955 12 66, unter der Faxnummer +43 (0)1 955 12 77 sowie elektronisch unter info@asfinag.at zahlreiche Hilfestellungen im Zusammenhang mit der fahrleistungsabhängigen Maut und mit der Registrierung für das SelfCare Portal.
Eine aktive Kontaktaufnahme der ASFINAG mit dem Kunden ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der ASFINAG korrekte Kontaktdaten bekannt gegeben wurden. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, bei der Erbringung des Nachweises zu den EURO-Emissionsklassen stets das auf go-maut.at zum Download stehende Antragsformular zu verwenden.
Im Sinne der Kundenzufriedenheit wird sich die ASFINAG Maut Service GmbH jedoch bemühen, Kunden im Falle unzureichender (nicht lesbarer) Unterlagen zu kontaktieren.
Eine Verpflichtung der ASFINAG, den Kunden telefonisch oder schriftlich über das Ergebnis der Dokumentenprüfung zu informieren, besteht jedenfalls nicht.
Der Einmelder der Dokumente hat sich in seinem eigenen Interesse davon zu überzeugen, dass die übermittelten Nachweise sowohl zustell- als auch lesbar waren.
Wie bisher erfolgt die Überprüfung der korrekten Entrichtung der fahrleistungsabhängigen Maut sowohl durch automatische als auch durch manuelle Kontrollen.
Kraftfahrzeuglenker, die das mautpflichtige Straßennetz benützen, ohne die fahrleistungsabhängige Maut ordnungsgemäß zu entrichten, begehen eine Verwaltungsübertretung (Mautprellerei) und sind mit einer Geldstrafe von 300,00 bis zu 3.000,00 Euro zu bestrafen.
Sämtliche Fahrten mit Fahrzeugen, die durch den Kunden aufgrund der Vorabdeklaration der EURO-Emissionsklasse (Euro IV oder besser) den Tarifgruppen A oder B zugewiesen wurden, ohne jedoch einen frist- und ordnungsgemäßen Nachweis über die berechtigte Beanspruchung dieser Tarifgruppe erbracht zu haben, werden geahndet.
Eine Bestrafung unterbleibt, wenn eine Ersatzmaut bezahlt wird. Die Höhe der Ersatzmaut beträgt in einem derartigen Fall 110,00 Euro für einen Zeitraum von jeweils 24 Stunden, in dem ein Fahrzeug das mautpflichtige Straßennetz benutzte.
Die Höhe der Ersatzmaut beträgt in einem derartigen Fall 110,00 Euro für einen Zeitraum von jeweils 24 Stunden, in dem ein Fahrzeug das mautpflichtige Straßennetz benutzte.
Sollte die Ersatzmaut nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht bezahlt werden, ist ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. Der Strafrahmen beträgt in diesem Fall 300,00 bis 3.000,00 Euro.
Die Höhe der Ersatzmaut beträgt 110,00 Euro für einen Zeitraum von jeweils 24 Stunden, in dem ein Fahrzeug das mautpflichtige Straßennetz benutzte, ohne für diese Fahrten die deklarierte EURO-Emissionsklasse (Euro IV oder besser) frist- und ordnungsgemäß nachgewiesen zu haben.
Sollte die Ersatzmaut nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht bezahlt werden, ist ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. Der Strafrahmen beträgt in diesem Fall 300,00 bis 3.000,00 Euro.
Lärmemissionen spielen bei der EURO-emissionsklassenabhängigen Bemautung keine Rolle.
Eine Nachzahlung von Maut ist grundsätzlich an den GO Vertriebsstellen bzw. bei den Mautaufsichtsorganen innerhalb von 5 Stunden und spätestens nach 100 km im Umkreis der nächsten GO Vertriebsstellen, gerechnet ab der ersten Mautabbuchungsstelle, an der die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde, möglich.
Darüber hinaus besteht auch im Falle einer falsch deklarierten EURO-Emissionsklasse (ebenso wie im Fall einer zu gering deklarierten Achsanzahl bzw. einer Kombination aus beiden Fällen) die Möglichkeit, den geschuldeten Differenzbetrag innerhalb von 48 Stunden, wiederum gerechnet ab der ersten Mautabbuchungsstelle, an der die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde, beim ASFINAG Service Center nachzuzahlen. Entweder online im SelfCare Portal (auf go-maut.at) oder telefonisch unter der Rufnummer 0800 400 12 400 (kostenlos aus AT, DE und CH) bzw. +43 (0)1 955 12 66 (aus allen anderen Ländern kostenpflichtig).
Zu beachten gilt es jedoch, dass eine Berichtigung der in der GO-Box gespeicherten EURO-Emissionsklasse ausschließlich an einer GO Vertriebsstelle möglich ist.
Ja, neben der grundsätzlichen Möglichkeit, eine Mautnachzahlung an den GO Vertriebsstellen bzw. bei den Mautaufsichtsorganen innerhalb von 5 Stunden und spätestens nach 100 km im Umkreis der nächsten GO Vertriebsstelle, gerechnet ab der ersten Mautabbuchungsstelle, an der die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde, zu tätigen, besteht auch im Falle einer falsch deklarierten EURO-Emissionsklasse (ebenso wie im Fall einer zu gering deklarierten Achsanzahl bzw. einer Kombination aus beiden Fällen) die Möglichkeit, den geschuldeten Differenzbetrag innerhalb von 48 Stunden, wiederum gerechnet ab der ersten Mautabbuchungsstelle, an der die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde, entweder online im SelfCare Portal (auf go-maut.at) oder telefonisch unter der Rufnummer 0800 400 12 400 (kostenlos aus AT, DE und CH) bzw. +43 (0)1 955 12 66 (aus allen anderen Ländern kostenpflichtig) beim ASFINAG Service Center nachzuzahlen.
Zu beachten gilt es jedoch, dass eine Berichtigung der in der GO-Box gespeicherten EURO-Emissionsklasse ausschließlich an einer GO Vertriebsstelle möglich ist.