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Definition: EURO-Emissionsklasse

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  • Was versteht man unter den sogenannten EURO-Emissionsklassen?

    Die EU-Richtlinien schreiben für neu zugelassene Kraftfahrzeuge die Einhaltung festgelegter Grenzwerte für Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOx), Kohlenwasserstoffe insgesamt (HC) und Partikel (PM) vor. Die Fahrzeuge werden somit in EURO-Emissionsklassen unterteilt (Euro I, II, III, IV …). Die letzte Änderung erfolgte am 01. Oktober 2009. Seit diesem Zeitpunkt müssen Lkw, die zum ersten Mal zugelassen werden, der EURO-Emissionsklasse Euro V oder besser entsprechen. Die nächste Verschärfung (Euro VI) wird für neu zuzulassende Fahrzeuge voraussichtlich ab dem 1. Jänner 2014 schlagend.

    Busse und Lkw mit dem derzeit anspruchsvollsten Abgasstandard EEV (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle) übertreffen bereits die Abgasqualität der seit 01. Oktober 2009 für Erstzulassungen verpflichtend einzuhaltenden EURO-Emissionsklasse Euro V.
     

  • Wer legt die EURO-Emissionsklassen fest?

    Grundsätzlich gilt es hierbei zu sagen, dass es sich um Richtlinien des Europäischen Parlaments und Rates handelt, welche von den einzelnen Mitgliedsstaaten durch nationale Gesetze umgesetzt werden.

    Die Emissionsgrenzwerte für die Fahrzeuge werden in der RL 2005/55/EG, geändert durch die RL 2005/78/EG und RL 2006/51/EG, festgelegt. Diese Richtlinie ersetzt die RL 88/77/EWG, geändert durch folgende Maßnahmen: RL 91/542/EG, RL1999/95/EG, RL1999/96/EG und RL2001/27/EG.

    Die EURO-emissionsklassenabhängige Bemautung wird in der Wegekostenrichtlinie RL 1999/62/EG, geändert durch die RL 2006/38/EG (vom 17. Mai 2006), festgelegt. Die Umsetzung der EU–Richtlinie und damit die Schaffung einer nationalen Gesetzesgrundlage in Österreich erfolgte durch das BStMG 2002.
     

  • Welche Richtlinie legt die EURO-Emissionsklassen fest?

    Die Emissionsgrenzwerte werden in der RL2005/55/EG, geändert durch die RL2005/78/EG und RL2006/51/EG, festgelegt.


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