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Nachweis

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  • Wohin schicke ich einen Nachweis über die EURO-Emissionsklasse?

    Nachweise können über vier unterschiedliche Wege bei der ASFINAG Maut Service GmbH eingereicht werden:

    • durch Upload im SelfCare Portal (auf go-maut.at)
    • in eingescannter Form an info@asfinag.at
    • per Fax an die Nummer +43 (0) 50108-912913
    • per Post an: ASFINAG Maut Service GmbH

    z. H. ASFINAG Service Center / EURO-Emissionsklassen
    Alpenstraße 99
    A-5020 Salzburg
     

  • Wie lange habe ich Zeit, den Nachweis über eine EURO-Emissionsklasse zu erbringen?

    Grundsätzlich gilt es zu sagen, dass eine tarifliche Berücksichtigung nach Einführung der EURO-emissionsklassenabhängigen Bemautung (mit 01. Jänner 2010) frühestens ab dem Zeitpunkt der EURO-Emissionsklassendeklaration an einer GO Vertriebsstelle möglich ist. Zu beachten ist, dass jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die eine Begünstigung bei der Mauthöhe nach sich zieht (Euro IV oder besser), jedenfalls nachgewiesen werden muss, wobei die Nachweiserbringung sowohl vor als auch nach der Deklaration erfolgen kann.

    Der Nachweis über die vorab deklarierte EURO-Emissionsklasse muss spätestens nach 14 Kalendertagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Deklaration, bei der ASFINAG Maut Service GmbH eingelangt sein.
    Alternativ können, im Falle eines bestehenden GO Mautvertrags, Nachweise auch bis zu 3 Monate vor der definitiven Deklaration der EURO-Emissionsklasse (an einer GO Vertriebsstelle) an die ASFINAG Maut Service GmbH übermittelt werden. Sollte innerhalb dieser Zeitspanne keine Deklaration der EURO-Emissionsklasse an einer GO Vertriebsstelle erfolgt sein, müsste ein neuerlicher Nachweis durch den Kunden geführt werden.
     

  • Welche Dokumente gelten als Nachweis für die EURO-Emissionsklasse?

    Die EURO-Emissionsklasse kann im Regelfall dem Zulassungsschein entnommen werden, weshalb eine Kopie des Zulassungsscheins verpflichtend bei der Nachweiserbringung beigelegt werden muss. Sollte die EURO-Emissionsklasse aus dem Zulassungsschein nicht zweifelsfrei hervorgehen, müssen Kopien der CEMT-Genehmigung bzw. des COP-Dokuments zusätzlich eingereicht werden.

  • Welche Nachweise (zu den EURO-Emissionsklassen) muss ein Fahrer im Zuge einer Mautkontrolle vorweisen können?

    Gemäß dem BStMG § 8 (2) sind Nachweise mitzuführen, die eine Zuordnung des Fahrzeugs zu einer Tarifgruppe ermöglichen.

    Die EURO-Emissionsklasse kann im Regelfall dem Zulassungsschein entnommen werden. Sollte die EURO-Emissionsklasse aus diesem nicht zweifelsfrei hervorgehen, muss die CEMT-Genehmigung bzw. das COP-Dokument zusätzlich zum Zulassungsschein vorgewiesen werden.
     

  • Ich habe ein Fahrzeug gemietet: Welche Nachweise muss ich als Mieter erbringen? Wen betrifft die Nachweispflicht?

    Gemäß dem BStMG § 8 (2) sind Nachweise mitzuführen, die eine Zuordnung des Fahrzeugs zu einer Tarifgruppe ermöglichen.

    Die EURO-Emissionsklasse kann im Regelfall dem Zulassungsschein entnommen werden. Sollte die EURO-Emissionsklasse aus diesem nicht zweifelsfrei hervorgehen, können die CEMT-Genehmigung bzw. das COP-Dokument nützliche Informationen zur EURO-Emissionsklasse beinhalten.

    Unabhängig davon, ob das Fahrzeug mit GO-Box oder ohne GO-Box übernommen wurde, gilt es festzuhalten, dass gemäß BStMG § 4 der Kraftfahrzeuglenker und der Zulassungsbesitzer Mautschuldner sind. Mehrere Mautschuldner haften zur ungeteilten Hand.

    Die Nachweiserbringung kann sowohl vor als auch nach der Deklaration der EURO-Emissionsklasse erfolgen und ist nicht zwingend an eine bestimmte Person oder Funktion gebunden. Nachweisdokumente können daher sowohl vom Fahrzeuglenker als auch vom Fahrzeughalter an die ASFINAG übermittelt werden.

    Kraftfahrzeuglenker, die das mautpflichtige Straßennetz benützen, ohne die fahrleistungsabhängige Maut ordnungsgemäß zu entrichten, begehen eine Verwaltungsübertretung (Mautprellerei) und sind mit einer Geldstrafe von 300,00 bis zu 3.000,00 Euro zu bestrafen.

    Eine Bestrafung unterbleibt, wenn eine Ersatzmaut bezahlt wird. Die Höhe der Ersatzmaut beträgt in einem derartigen Fall 110,00 Euro für einen Zeitraum von jeweils 24 Stunden, in dem ein Fahrzeug das mautpflichtige Straßennetz benutzte.
     

  • Gibt es zentrale Anlaufstellen, wo man vor Ort die Prüfung der Nachweise zu den EURO-Emissionsklassen vornehmen lassen kann?

    Die Nachweise werden zentral durch die ASFINAG Maut Service GmbH überprüft.

    Dem Kunden stehen vier unterschiedliche Wege zum Einbringen der Nachweise zur Verfügung:

    • durch Upload im SelfCare Portal (auf go-maut.at)
    • in eingescannter Form an info@asfinag.at
    • per Fax an die Nummer +43 (0) 50108-912913
    • per Post an:

    ASFINAG Maut Service GmbH
    z. H. ASFINAG Service Center / EURO-Emissionsklassen
    Alpenstraße 99
    A-5020 Salzburg


    Folgende Dokumente dienen der Nachweiserbringung:

    • in jedem Fall die Zulassungsbescheinigung und, falls die Emissionsklasse daraus nicht ermittelbar ist,
    • die CEMT-Genehmigung oder der COP-Herstellernachweis (in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung)
       

     

  • Wie erfahre ich, dass die erbrachten Nachweise „abgelehnt" wurden bzw. „nicht ausreichend" waren?

    Für registrierte Kunden besteht auf go-maut.at (im SelfCare Portal) jederzeit die Möglichkeit, sich u. a. über die EURO-Emissionsklassen und insbesondere zeitnah über den Status der Nachweiserbringung ihrer Fahrzeuge zu informieren.

    Alternativ gibt auch das ASFINAG Service Center unter der Telefonnummer 0800 400 12 400 (kostenlos aus AT, DE und CH) bzw. +43 (1) 955 12 66 (aus allen anderen Ländern kostenpflichtig) zahlreiche Hilfestellungen im Zusammenhang mit der fahrleistungsabhängigen Maut und mit der Registrierung für das SelfCare Portal.

    Eine aktive Kontaktaufnahme der ASFINAG mit dem Kunden ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der ASFINAG korrekte Kontaktdaten am hierfür vorgesehenen Antragsformular bekannt gegeben wurden. Im Sinne der Kundenzufriedenheit wird sich die ASFINAG Maut Service GmbH bemühen, Kunden im Falle nicht schlüssiger (d. h. insbesondere im Falle nicht lesbarer) Unterlagen zu kontaktieren. Eine Verpflichtung der ASFINAG, den Kunden telefonisch oder schriftlich über das Ergebnis der Dokumentenprüfung zu informieren, besteht jedenfalls nicht.

    Sollte sich im Zuge der Nachweisüberprüfung herausstellen, dass die vom Kunden deklarierte und in der GO-Box gespeicherte EURO-Emissionsklasse nicht mit den erbrachten Nachweisen übereinstimmt, kann die GO-Box umgehend gesperrt werden. Achten Sie daher stets auf die akustischen Signale und wenden Sie sich bei einem 2-maligen bzw. 4-maligen Signalton der GO-Box an eine GO Vertriebsstelle. Beachten Sie weiters die Nachzahlungsverpflichtung für nicht bezahlte Mautabschnitte (im Falle eines 4-maligen Signaltons der GO-Box).
     

  • In welcher Sprache muss der Nachweis erbracht werden?

    Folgende Dokumente dienen der Nachweiserbringung:

    • in jedem Fall die Zulassungsbescheinigung und, falls die Emissionsklasse daraus nicht ermittelbar ist,
    • die CEMT-Genehmigung oder der COP-Herstellernachweis (in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung)

    Eine Übersetzung der Nachweisdokumente ist im Regelfall nicht nötig, da aus diesen internationalen Nachweisen die EURO-Emissionsklasse (z. B. durch die Angabe einer Abgasnorm) feststellbar sein sollte.
     

  • Ich wurde aufgefordert, fehlende Unterlagen nachzureichen. Wie lange habe ich hierfür Zeit?

    Eine aktive Kontaktaufnahme der ASFINAG mit dem Kunden ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der ASFINAG korrekte Kontaktdaten bekannt gegeben wurden. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, bei der Erbringung des Nachweises zu den EURO-Emissionsklassen stets das an den GO Vertriebsstellen aufliegende oder das auf go-maut.at zum Download stehende Antragsformular zu verwenden.

    Im Sinne der Kundenzufriedenheit wird sich die ASFINAG Maut Service GmbH bemühen, Kunden im Falle nicht schlüssiger (d. h. insbesondere im Falle nicht lesbarer) Unterlagen zu kontaktieren.

    Eine etwaige Nachfrage der ASFINAG Maut Service GmbH verlängert die Nachweisfrist um maximal 7 Kalendertage.

    Unabhängig davon besteht für alle registrierten Kunden auf go-maut.at (im SelfCare Portal) jederzeit die Möglichkeit, sich u. a. über die EURO-Emissionsklassen und insbesondere zeitnah über den Status der Nachweiserbringung ihrer Fahrzeuge zu informieren.

    Alternativ gibt auch das ASFINAG Service Center unter der Telefonnummer 0800 400 12 400 (kostenlos aus AT, DE und CH) bzw. +43 (1) 955 12 66 (aus allen anderen Ländern kostenpflichtig), unter der Faxnummer +43 (0)1 955 12 77 sowie elektronisch unter info@asfinag.at zahlreiche Hilfestellungen im Zusammenhang mit der fahrleistungsabhängigen Maut und mit der Registrierung für das SelfCare Portal.
     

  • Wie erkenne ich als Fuhrparkverantwortlicher unabhängig vom jeweiligen Fahrer, welche EURO-Emissionsklasse ein Fahrer deklariert hat und bis wann die Nachweise zu erbringen sind?

    Für alle registrierten Kunden besteht auf go-maut.at (im SelfCare Portal) jederzeit die Möglichkeit, sich u. a. über die EURO-Emissionsklassen und insbesondere zeitnah über den Status der Nachweiserbringung ihrer Fahrzeuge zu informieren.

    Alternativ gibt auch das ASFINAG Service Center unter der Telefonnummer 0800 400 12 400 (kostenlos aus AT, DE und CH) bzw. +43 (1) 955 12 66 (aus allen anderen Ländern kostenpflichtig), unter der Faxnummer +43 (0)1 955 12 77 sowie elektronisch unter info@asfinag.at zahlreiche Hilfestellungen im Zusammenhang mit der fahrleistungsabhängigen Maut und mit der Registrierung für das SelfCare Portal.

    Darüber hinaus kann die auf der GO-Box gespeicherte EURO-Emissionsklasse einem gültigen Fahrzeugdeklarationsbeleg, woraus die GO-Box Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen, entnommen werden. Aktuelle Fahrzeugdeklarationsbelege können bei Bedarf jederzeit kostenlos an einer GO Vertriebsstelle nach Vorweisen der GO-Box erneut ausgehändigt werden.
     


Zusätzliche Informationen: