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GO-Box

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  • Wie sieht ein Fahrzeuggerät (eine GO-Box) aus?

    Das Fahrzeuggerät – die GO-Box – ist kaum größer als eine Zigarettenschachtel und einfach per selbstklebenden Klettstreifen vom Fahrer selbst an der Innenseite der Windschutzscheibe zu montieren (den genauen Montageort entnehmen Sie bitte der GO-Box Bedienungsanleitung).

  • Was passiert mit einem Fahrzeuggerät (einer GO-Box), wenn die Batterie leer ist?

    Wenn die Batterie leer ist, wird die GO-Box an der Vertriebsstelle zum Recycling zurückgegeben und gegen ein neues Gerät eingetauscht. Dies ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten.

  • Muss das Fahrzeuggerät (die GO-Box) wie ein Mobiltelefon regelmäßig aufgeladen werden?

    Nein. Die GO-Box besitzt mit einer eingebauten Batterie eine autonome Energiequelle und benötigt keine externe Stromzufuhr. Wenn die Leuchtanzeigen nicht mehr funktionieren, erkennt der Fahrer, dass die Batterie zu Ende geht. Die GO-Box ist dann an einer Vertriebsstelle umzutauschen. Dieser Vorgang dauert nur wenige Minuten.

  • Was passiert, wenn bei einem Post-Pay-Fahrzeuggerät (bei einer Post-Pay GO-Box) die Karte/das Konto gesperrt wird?

    Die GO-Box gibt bei Durchfahrt unter einem Mautportal 4 akustische Signale ab. Daran erkennt der Fahrer, dass die Abbuchung vom Bezugskonto nicht durchgeführt wurde. Er ist daraufhin verpflichtet, innerhalb von 5 Stunden und spätestens nach 100 km im Umkreis der nächsten GO Vertriebsstelle die nicht entrichtete Maut nachzuzahlen und für die Weiterfahrt das Problem zu beheben (z. B. durch Bekanntgabe eines anderen Zahlungsmittels oder durch Umstieg auf das Pre-Pay-Verfahren).

  • Kann ich anhand der GO-Box eine gefahrene Strecke zurückverfolgen?

    Ja. Die letzten 30 Mauttransaktionen können an jeder GO Vertriebsstelle eingesehen werden.

  • Kann ich ein Fahrzeuggerät (eine GO-Box) für mehrere Lkws nutzen?

    Nein. Jede GO-Box ist dem amtlichen Kennzeichen eines mautpflichtigen Fahrzeugs eindeutig zugeordnet.

  • Erhalte ich als Pre-Pay-Kunde eine Rechnung über mein gekauftes Guthaben?

    Ja. Bei Bezahlung an einer GO Vertriebsstelle wird diese Rechnung (entsprechend den Kriterien des §11 UStG) ausgestellt. Ausnahme: Nutzer, die ihr Guthaben mittels Tankkarte bezahlen, erhalten einen Lieferschein, die Rechnung erhalten sie später von der Tankkartenfirma zugesandt.

  • Kann ich anhand der GO-Box feststellen, wann ich welche Strecken gefahren bin?

    Nein. Allerdings werden die jeweils letzten 30 Mauttransaktionen in der GO-Box gespeichert und diese können jederzeit an einer Vertriebsstelle durch Auswertung der Daten überprüft werden. Die Zeitfeststellung erfolgt minutengenau. Eine Aufstellung aller Mauttransaktionen – die sogenannte Einzelleistungsinformation – kann auch im Customer SelfCare Portal im Internet (go-maut.at) abgerufen werden.

  • Führt der Vertrieb der GO-Box und die anschließende Selbstmontage des Fahrzeuggerätes zu Staus und Verkehrsbehinderungen an den Tankstellen und Raststätten?

    Nein, für alle mautpflichtigen Fahrzeuge sind an den GO Vertriebsstellen ausreichend Parkplätze vorhanden. Die Parkplatzkapazitäten wurden jeweils an die erwarteten Nutzungsfrequenzen angepasst.

  • Wie kann ich erkennen, ob ich an einer Tankstelle oder Raststätte eine GO-Box erwerben kann?

    Alle GO Vertriebsstellen sind so beschildert, dass sie leicht zu finden und als solche zu erkennen sind.

  • Wie viel kostet die GO-Box?

    Die GO-Box selbst ist kostenlos und wird gegen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 5,00 Euro (inkl. USt.) zur Verfügung gestellt.

  • Was spricht für den Erwerb einer Post-Pay GO-Box?

    o Einfacher Zahlungsmodus: Die Mauttransaktionen werden automatisch im Nachhinein über die Post-Pay-Methode verrechnet.
    o Kein Anfahren einer GO Vertriebsstelle, um die GO-Box erneut aufzuladen (Zeit = Geld).
    o Höhere Liquidität (1): Sie binden kein Geld durch Aufladen eines Guthabens.
    o Höhere Liquidität (2): Ihre Tank- oder Kreditkartenfirma verrechnet die gefahrenen Mautwerte 14-tägig oder monatlich (üblicher Rechnungszeitraum) nach Inanspruchnahme des Mautsystems.
     

  • Wie hoch ist die Mindestsumme an Mautwerten beim Ersterwerb einer Pre-Pay GO-Box?

    Die Mindestsumme beträgt 75,00 Euro (inkl. USt.). In Summe sind daher mindestens 80,00 Euro (inkl. Bearbeitungsentgelt und USt.) für eine Pre-Pay GO-Box zu bezahlen.

  • Wie hoch ist die Mindestsumme an Mautwerten beim Erwerb einer Post-Pay Go-Box?

    Bei der Ausgabe sind lediglich die 5,00 Euro Bearbeitungsentgelt inkl. USt. fällig. Es können keine Mautwerte aufgeladen werden, da die Verrechnung im Nachhinein stattfindet.

  • Sieht eine Pre-Pay GO-Box anders aus als eine Post-Pay GO-Box?

    Nein, sowohl Technik als auch Design aller GO-Boxen sind identisch. Durch Personalisierung ist jedoch jede GO-Box einer Vertragsart und einem Fahrzeug eindeutig zugeordnet.


Zusätzliche Informationen: