Bitte beachten Sie, dass ein zweimaliger Signalton Ihrer GO-Box, der sogenannte „Service Beep“, Sie auffordert, eine GO Vertriebsstelle aufzusuchen. Im Zuge des GO Vertriebsstellenbesuches erfahren Sie, dass der Austausch Ihrer GO-Box erforderlich ist.
Zusätzlich können Sie auch per E-Mail und in unserem SelfCare Portal in der erweiterten Fuhrparkbeauskunftung über die Notwendigkeit eines GO-Box Tausches in Kenntnis gesetzt werden.
Informationen dazu erhalten Sie telefonisch unter 0800 400 12 400 bzw +43 (0)1 955 12 66 oder unter www.go-maut.at.
An jeder GO Vertriebsstelle. Auf www.go-maut.at können Sie unter „Vertriebsstellensuche“ nach der nächstgelegenen GO Vertriebsstelle suchen.
Nein. Wenn Sie die GO-Box noch während ihrer Gültigkeitsdauer tauschen, fällt keine erneute Bearbeitungsgebühr an.
Selbstverständlich. Beim GO-Box Tausch wird das vorhandene Pre-Pay Guthaben von der alten auf die neue GO-Box umgebucht.
Nein. Das System erkennt automatisch, zu welchem Zeitpunkt eine GO-Box gezielt getauscht werden soll.
Bitte überprüfen Sie die auf dem Beleg angedruckten Daten auf deren Richtigkeit. Achten Sie auf jeden Fall auch auf die richtige Montage Ihrer GO-Box und die richtige Kategorie-Einstellung (Achsanzahl sowie EURO-Emissionsklasse).
Wenden Sie sich bitte an eine GO Vertriebsstelle. Der zweimalige Signalton („Service Beep“) informiert Sie aus unterschiedlichen Gründen über die Notwendigkeit eine GO Vertriebsstelle aufzusuchen – beispielsweise darüber, dass Ihre GO-Box zum Austausch vorgesehen ist.
Der viermalige Signalton informiert Sie darüber, dass keine Maut entrichtet wurde. Bitte fahren Sie unbedingt innerhalb von fünf Stunden UND 100 Straßenkilometern an eine GO Vertriebsstelle, um die nicht entrichtete Maut in jedem Fall nachzuzahlen. An der GO Vertriebsstelle erfahren Sie auch den Grund, warum Ihre GO-Box viermal gepiepst hat, und erhalten, sofern notwendig, eine neue GO-Box (GO-Box Tausch).
Durch den Austausch der GO-Box hat sich auch die GO-Box Nummer geändert. Die Einzelleistungsinformation steht Ihnen dennoch zur Verfügung. Bitte wählen Sie im Drop-Down Menü lediglich die entsprechende GO-Box Nummer aus.
GO-Boxen, die Sie nicht mehr benötigen, können Sie entweder an unseren GO Vertriebsstellen zurückgeben oder postalisch an uns übersenden. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht mehr benötigte GO-Boxen noch vor deren Transport auf dem mautpflichtigen Straßennetz (z.B. durch einen Ihrer Fahrer oder durch das Postunternehmen) durch uns sperren lassen oder mit den hierfür vorgesehenen Abschirmverpackungen selbst „außer Funktion“ setzen.
Abschirmverpackungen erhalten Sie kostenlos an sämtlichen GO Vertriebsstellen. Um die GO-Boxen entsprechend abzuschirmen, können Sie anstelle der Abschirmverpackungen auch haushaltsübliche Aluminiumfolie verwenden, indem Sie die betroffenen GO-Boxen mindestens dreimal mit der Aluminiumfolie umwickeln.
Für die Sperrung Ihrer GO-Boxen (wegen der bevorstehenden Vertragsauflösung) stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.
Für eine erfolgreiche Sperre ist es unbedingt notwendig, die GO-Box Nummer, das Kennzeichen, den PAN und den Grund für die Sperre (Vormerkung der Vertragsauflösung) anzugeben. Den PAN (Personal Account Number) finden Sie z.B. auf sämtlichen Vertriebsstellenbelegen oder in der Einzelleistungsinformation. Sollte Ihnen der PAN nicht bekannt sein, schicken Sie uns bitte ein firmenmäßig gezeichnetes Fax.
Sobald die Sperrung der GO-Box unsererseits bestätigt wurde, können Sie diese an folgende Adresse schicken:
ASFINAG Maut Service GmbH
Am Europlatz 1
A-1120 Wien
Für den Fall, dass noch ein gültiges Pre-Pay Guthaben auf Ihrer GO-Box gespeichert ist, senden Sie uns auch Ihre internationalen Bankdaten, inkl. IBAN und BIC/SWIFT, für eine eventuelle Rücküberweisung. Die Angabe Ihrer Bankverbindung ist nur dann notwendig, wenn Sie das Pre-Pay Guthaben mit Bargeld oder Ihrer Debit-Karte (Maestro) erworben haben und die GO-Box postalisch an uns retournieren wollen.
Ja. Bitte schicken Sie uns hierzu ein firmengezeichnetes Fax an die Nummer +43 1 955 12 77. Vergessen Sie bitte nicht, die GO-Box Nummer und das dazugehörige Kennzeichen anzugeben (sollten Sie einen anonymen Pre-Pay Vertrag haben, legen Sie zusätzlich die Zulassungsbescheinigung bei).
Die GO-Box ist Eigentum der ASFINAG. Sie wird Ihnen kostenlos zur Mautentrichtung zur Verfügung gestellt. Sie bezahlen lediglich einmalig eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00. Bitte bedenken Sie, dass die GO-Box bei Vertragsende verpflichtend zurückzugeben ist.
Nein, die Bearbeitungsgebühr von € 5,00 wird nicht rückerstattet. Sie gewährleistet den Systemzugang und die kostenlose Bearbeitung an der GO Vertriebsstelle, solange der Vertrag aufrecht ist.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen offen, um Ihre GO-Box rasch sperren zu lassen:
Für eine erfolgreiche Sperre ist es unbedingt notwendig, die GO-Box Nummer, das Kennzeichen, den PAN und den Grund für die Sperre (Verlust, Diebstahl...) anzugeben. Den PAN (Personal Account Number) finden Sie z.B. auf sämtlichen Vertriebsstellenbelegen oder in der Einzelleistungsinformation. Sollte Ihnen der PAN nicht bekannt sein, schicken Sie uns bitte ein firmenmäßig gezeichnetes Fax.
Bedenken Sie, dass im Zuge der Ausgabe einer Ersatz-GO-Box der in der Mautordnung vorgesehene Kostenersatz beglichen werden muss.