Die Maut gilt für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG), die das hochrangige mautpflichtige Autobahnen- und Schnellstraßennetz in Österreich benützen (Lkw, Bus, Wohnwagen, Sonderfahrzeuge etc.).
Die Einstufung der Maut (GO-Box oder Vignette) richtet sich nach dem Zugfahrzeug. Falls Ihr Fahrzeug ohne Anhänger über 3,5 t hzG hat, unterliegt das Fahrzeug der fahrleistungsabhängigen Maut und Sie benötigen eine GO-Box. Anderenfalls muss Ihr Fahrzeug mit einer gültigen Vignette versehen sein.
Das mautpflichtige Straßennetz finden Sie im Internet (go-maut.at) unter „Mautportale ermöglichen das bequeme Abbuchen der Maut“.
Ja, die Südosttangente ist ein Teil des mautpflichtigen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes in Österreich und somit mautpflichtig.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen sind von der Bemautung unter anderem freigestellt:
- Fahrzeuge mit Blaulicht
- Heereskraftfahrzeuge
- Fahrzeuge im humanitären Einsatz
Nein, eine Maut wird nur für die Benützung des mautpflichtigen Straßennetzes eingehoben.
Nein, pro Nutzung eines Mautabschnitts wird pro Fahrzeug nur einmal Maut eingehoben.
Nein, jeder Mauteinhebungsvorgang ist dem amtlichen Kennzeichen eines mautpflichtigen Fahrzeugs eindeutig zugeordnet. Das bedeutet, jedes mautpflichtige Fahrzeug wird unabhängig von anderen Fahrzeugen bemautet.
Wenn das Zugfahrzeug über 3,5 t hzG hat, muss eine fahrleistungsabhängige Maut entrichtet werden. Die Höhe der Mautgebühr richtet sich hierbei unter anderem nach der Anzahl der Achsen sowie nach der auf der GO-Box gespeicherten EURO-Emissionsklasse des Fahrzeugs. Die Achsanzahl wird vom Zugfahrzeug und vom Anhänger gemessen. (Ausnahme: Busse und Wohnmobile. Die Höhe der Maut richtet sich hier ausschließlich nach der Achsanzahl des Zugfahrzeugs, Anhänger werden nicht gezählt.)