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Unternehmen

Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) wurde 1982 gegründet und ihre Anteile stehen zur Gänze im Eigentum der Republik Österreich. Rechtsgrundlage ist das ASFINAG Gesetz vom 08. Oktober 1982 (BGBI. Nr. 591/1982 idgF).


Die ASFINAG Maut Service GmbH (MSG) ist u.a. für die Einhebung der Mauten auf dem ASFINAG Streckennetz zuständig. Die MSG verantwortet durch den Kontrolldienst und das Enforcement auch das Auffinden und Ahnden von Verkehrsteilnehmern, die das ASFINAG Streckennetz ohne entsprechende Entrichtung der Maut benützen. Des Weiteren sind in der MSG Bereiche wie Telematische Dienste, Systementwicklung, Systembetrieb und das Kundenmanagement angesiedelt. Darüber hinaus obliegt der MSG die Betreiberfunktion für Fahrer- und Unternehmenskarten des Digitalen Tachographen.
 

Interoperabilität

Als Mautbetreiber im Zentrum Europas ist es ein erklärtes Ziel der ASFINAG, ihren Kunden auch im Hinblick auf Interoperabilität mit anderen Mautsystemen das bestmögliche Service zu bieten.

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Die Höhe der Maut

Gemäß der gültigen EU-Wegekostenrichtlinie 1999/62/EG idF 2006/38/EG haben sich Maut- und Benützungsgebühren insbesondere an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes zu orientieren.

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Zusätzliche Informationen: