Aufgrund von Wartungsarbeiten stehen Ihnen SelfCare-Portal und GO-Vertriebsstellen von 14.06.2025, 16:00 Uhr bis 15.06.2025, 15:00 Uhr nicht zur Verfügung.
Fahrzeugart Bus ist nachweispflichtig
Mit 1. Jänner 2025 wurde ein eigener GO-Maut-Tarif für Busse eingeführt: Für Omnibusse werden die Kosten zur Anlastung der verkehrsbedingten CO₂-Emissionen um 25 Prozent reduziert. Dadurch gibt es einen Tarif für Lkw und Wohnmobile und einen Tarif für Busse.
Anspruch auf den Bustarif haben Omnibusse der Fahrzeugklassen M2 und M3 ab 3,5 t tzGm. Die Fahrzeugklasse ist im Feld J der Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Das bedeutet: Die Fahrzeugart Bus ist neben der CO₂- und EURO-Emissionsklasse ein nachweispflichtiges Tarifmerkmal.
Beachten Sie, dass die Achsanzahl auf Ihrer GO-Box verstellbar ist, jedoch müssen Sie die Achsen des Anhängers bei Bussen und Wohnmobilen weiterhin nicht berücksichtigen.
Neuerungen bei der Bemautung
Mit 1. Jänner 2025 wurde ein eigener GO-Maut-Tarif für Busse eingeführt. Die Fahrzeugart Bus ist nachweispflichtig.
Wenn wir die Zulassungsbescheinigung für den Nachweis der Emissionsklassen für Ihr Fahrzeug bereits haben, besteht für Sie kein Handlungsbedarf:
Tipp: Sie sind sich nicht sicher, ob Sie die Zulassungsbescheinigung geschickt haben?
Prüfen Sie im SelfCare-Portal, ob bei Ihrem Fahrzeug Handlungsbedarf besteht. Liegt uns kein Nachweis über die Fahrzeugart vor, erhalten Sie bei Ihrem nächsten Besuch an einer GO-Vertriebsstelle einen Infobeleg („Neu: Fahrzeugart Bus wird 2025 nachweispflichtig“).
Nur durch das Übermitteln einer Kopie der Zulassungsbescheinigung können Sie den richtigen Tarif in Anspruch nehmen.
Wohnmobile werden der Fahrzeugart Lkw im GO-Mautsystem zugeordnet.
Beachten Sie, dass die Achsanzahl auf Ihrer GO-Box verstellbar ist. Bei Bussen und Wohnmobilen sind die Achsen des Anhängers jedoch weiterhin nicht zu berücksichtigen.
Vergewissern Sie sich vor, während und nach jeder Fahrt, dass Sie die Achsanzahl richtig eingestellt haben!