GO-Maut nachzahlen

Bei Nichtentrichtung oder Teilentrichtung

Sollten Sie nicht ordnungsgemäß GO-Maut entrichtet haben, müssen Sie nachzahlen. Das geht nur unter bestimmten Voraussetzungen!

Nachzahlen an einer GO-Vertriebsstelle

Möglich bei Nichtentrichtung (z. B. bei zu geringem Mautguthaben oder einer gesperrten GO-Box) oder Teilentrichtung der Maut (Achsanzahl falsch eingestellt oder tarifrelevante Merkmale falsch hinterlegt):

  • an einer GO-Vertriebsstelle innerhalb von 5 Stunden und 100 km

Bitte legen Sie die GO-Box vor.

Nachzahlen per Telefon oder SelfCare-Portal

Nur möglich bei Teilentrichtung der Maut (Achsanzahl falsch eingestellt oder tarifrelevante Merkmale falsch hinterlegt):

  • innerhalb von 96 Stunden
  • im ASFINAG Service Center unter 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland) oder +43 1 955 1266
  • über das SelfCare-Portal

Auf welche Punkte sollten Sie achten?

  • Zur Nachzahlung halten Sie bitte Angaben zu Kfz-Kennzeichen, GO-Box-Identifikationsnummer und PAN bereit. Sie finden sie auf der Fahrzeugdeklaration.
  • Prüfen Sie vorab, für welchen Zeitraum und für welche Strecke, Achsanzahl und tarifrelevanten Merkmale die Nachzahlung durchgeführt werden soll. Nehmen Sie dafür die Einzelleistungsinformation zu Hilfe (über die Fahrzeugliste im SelfCare-Portal abrufbar). Eine nachträgliche Korrektur der Nachzahlung ist nicht möglich, wenn für den angegebenen Zeitraum und die angegebene Strecke bereits eine Nachzahlung getätigt wurde.
  • Nachzahlungen können nur in gewissen Zeitspannen getätigt werden (5 Stunden/100 Kilometer bzw. 96 Stunden). Eine verspätete Nachzahlung ist nicht möglich und zieht aufgrund zu gering entrichteter Maut eine Ersatzmautforderung nach sich.