Aufgrund von Wartungsarbeiten sind das SelfCare-Portal und die GO-Vertriebsstellen vom 27.06.2026, 12:00 Uhr, bis 28.06.2026, voraussichtlich 17:00 Uhr, nicht verfügbar.
In 3 Schritten zur GO-Maut
Mit einem Lastkraftwagen, Lastzug oder Sattelzug über 3,5 t tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse) bezahlen Sie auf den Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich GO-Maut.
Für einen Kleintransporter oder Van, dessen technisch zulässige Gesamtmasse 3,5 t nicht übersteigt, benötigen Sie eine Vignette oder Streckenmaut-Tickets.
So registrieren Sie Ihren Lastkraftwagen, Last- oder Sattelzug zum GO-Mautsystem
Eine GO-Box erhalten Sie gegen ein Bearbeitungsentgelt von 12 EUR. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, eine GO-Box zu erhalten:
Eine GO-Box erhalten Sie an einer unserer GO-Vertriebsstellen im In- und Ausland.
Sie können im SelfCare-Portal eine zusätzliche GO-Box bestellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie bereits eine aktive GO-Box haben. Sie erhalten einen Abholcode. Mit diesem können Sie die GO-Box an jeder GO-Vertriebsstelle abholen.
GO-Box online bestellen
Mit GO-Direkt haben Sie die Möglichkeit, sich die GO-Box innerhalb der Europäischen Union zusenden zu lassen. Für Verpackung und Versand der GO-Box ist eine Versandpauschale von 14,90 EUR pro GO-Box zu zahlen. Sie können die GO-Box auch mit einem Abholcode an einer GO-Vertriebsstelle abholen.
Die richtige Montage der GO-Box ist entscheidend, um Ihre Maut ordnungsgemäß zu entrichten.

Eine falsch angebrachte GO-Box kommuniziert nicht oder nicht richtig mit unseren Mautportalen. Signaltöne informieren Sie beim Durchfahren der Mautportale, ob die Mauttransaktion funktioniert hat. Achten Sie immer auf die Signaltöne und zahlen Sie Maut gegebenenfalls nach.
In Österreich gelten für Kraftfahrzeuge gesetzliche Vorgaben zu Schadstoffemission und Lärmbelastung. Diese richten sich nach EU-Richtlinien.
Schadstoffemission und Lärmbelastung haben Einfluss auf die Höhe des Mauttarifs. Deshalb müssen Sie uns bestimmte tarifrelevante Merkmale Ihres Fahrzeugs nachweisen. Die nachweispflichtigen Tarifmerkmale werden an der GO-Vertriebsstelle lediglich gespeichert, aber nicht geprüft.
Nachweispflichtige Tarifmerkmale müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Anmeldung zum GO-Mautsystem nachweisen. Versäumen Sie diese Frist, müssen Sie Ersatzmaut zahlen. Sie können uns die Nachweise auch zusenden, bevor Sie sich zum GO-Mautsystem anmelden.
Hier finden Sie alle Infos zum Nachweis tarifrelevanter Merkmale.
Geben Sie die Mindestachsanzahl Ihres Fahrzeugs an (Achsanzahl des Sattelschleppers/Sattelzugfahrzeugs oder der Zugmaschine). Diese wird als Grundkategorie auf der GO-Box gespeichert. Die Grundkategorie kann nicht unterschritten und nur an der GO-Vertriebsstelle geändert werden!
Die Kategorie gibt die Anzahl jener Achsen wieder, mit der Sie zum Zeitpunkt der Mautentrichtung unterwegs sind. Passen Sie die Kategorie immer an die tatsächliche Anzahl der Achsen an, die Sie gerade nutzen (Achsanzahl ändern). Sie können zwischen drei Kategorie-Einstellungen wählen: 2, 3 und 4.
Beachten Sie: Angebrachte Liftachsen, Tandemachsen und Doppelachsen sind mitzuzählen. Stützachsen oder Anhänger sind nur bei Omnibussen und Wohnmobilen nicht zu berücksichtigen.
Die Einstellung der richtigen Kategorie ist wesentlich für die korrekte Entrichtung der Maut.
Beispiel: Sie fahren eine Zugmaschine mit 3 Achsen. Lassen Sie die Grundkategorie 3 auf der GO-Box speichern. Wenn Sie einen Anhänger oder Auflieger ziehen, müssen Sie die Kategorie auf 4 ändern. Wird der Anhänger oder Auflieger wieder abgenommen, müssen Sie die Kategorie wieder auf 3 einstellen. Kategorie 2 lässt sich nicht einstellen, wenn die Grundkategorie 3 gespeichert wurde.
Gehen Sie auf Nummer sicher:
Stellen Sie vor, während und nach der Fahrt sicher, dass die GO-Box funktioniert.
Drücken Sie vor und nach der Fahrt die Service-Taste und beobachten Sie die Leuchtanzeige.
Achten Sie während der Fahrt besonders auf die Signaltöne der GO-Box.
Die GO-Box ist ein Leihgerät. Sie bezahlen 12 EUR Bearbeitungsentgelt bei der Abholung.
Wenn Sie die GO-Box nicht mehr benötigen, geben Sie sie uns bitte zurück.
Als Sondertransporte werden Transporte bezeichnet, die die im Kraftfahrgesetz (KFG) definierten zulässigen Abmessungen überschreiten (Gewicht, Breite, Länge oder Höhe). Sie gelten als Lkw und müssen ebenfalls zum GO-Mautsystem angemeldet werden.
Sondertransporte müssen genehmigt werden!