CO₂-Maut

Einführung einer CO₂-abhängigen Maut ab 1. Jänner 2024

Mit einer Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes und des ASFINAG-Gesetzes setzt Österreich die neue EU-Wegekostenrichtlinie um.

Ab 1. Jänner 2024 werden nicht nur Infrastrukturkosten und verkehrsbedingte Kosten durch Luftverschmutzung und Lärmbelastung in die Lkw-Maut einbezogen, sondern auch die CO₂-Emissionen der Fahrzeuge berücksichtigt. Das neue Preissystem für die fahrleistungsabhängige GO-Maut gilt für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse und wird von 2024 bis 2026 stufenweise eingeführt.

CO₂-Emissionsklassen

Es gibt fünf CO₂-Emissionsklassen, wobei in die CO₂-Emissionsklasse 5 emissionsfreie Fahrzeuge fallen und in die CO₂-Emissionsklasse 1 all jene Fahrzeuge eingeteilt werden, die aufgrund der CO₂-Vorgaben die Anforderungen der anderen CO₂-Emissionsklassen nicht erfüllen. 

Die CO₂-Emissionsklasse als auch die EURO-Emissionsklasse werden nicht auf dem Fahrzeuggerät hinterlegt, sondern zentral berücksichtigt. Die Vorteile liegen auf der Hand: Es ist dafür kein eigener Besuch einer GO-Vertriebsstelle erforderlich, die Abwicklung und Ermittlung erfolgt bequem online. Die ASFINAG übernimmt dann die zentrale Abwicklung nach erfolgter Nachweisüberprüfung automatisch.

Kein Handlungsbedarf für Großteil der Fahrzeuge 

Für mehr als 95 Prozent aller Fahrzeuge unserer Bestandskund:innen wird es grundsätzlich keinen Handlungsbedarf geben. Denn: Alle Fahrzeuge werden in einem ersten Schritt in die CO₂-Emissionsklasse 1 eingeteilt.
Nur Fahrzeuge mit nachgewiesener Antriebsart E/H2 (reiner Elektroantrieb und Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb) werden automatisch der CO₂-Emissionsklasse 5 zugeordnet. 

  • Fahrzeuge mit einem Datum der erstmaligen Zulassung vor dem 1. Juli 2019 bleiben automatisch in der CO₂-Emissionsklasse 1, weil sie aufgrund der rechtlichen Vorlagen keiner höheren Emissionsklasse zugeteilt werden können. Ebenso wie Fahrzeuge, für die noch keine gesetzlichen Regelungen vorliegen (Busse, Wohnmobile sowie einige schwere Nutzfahrzeuge – Ausnahme: Emissionsfreie Fahrzeuge werden der CO₂-Emissionsklasse 5 zugeordnet). 
  • Für Fahrzeuge mit einem Datum der erstmaligen Zulassung nach dem 1. Juli 2019 kann mittels Eingabe der entsprechenden Werte in den CO₂-Emissionsklassen-Rechner die entsprechende bessere CO₂-Emissionsklasse ermittelt werden. Für diese Fahrzeuge besteht die Möglichkeit, einen günstigeren Mauttarif nach CO₂-Bepreisung zu prüfen.

Prüfung der CO₂-Emissionsklasse

Zur Überprüfung der CO₂-Emissionsklassen sind drei Werte erforderlich:

  • Datum der erstmaligen Zulassung
  • Fahrzeuguntergruppe
  • Spezifischer CO₂-Emissionswert

Die ASFINAG stellt zur Ermittlung der CO₂-Emissionsklasse der jeweiligen Fahrzeuge ein maßgeschneidertes Service zur Verfügung. Mit dem CO₂-Emissionsklassen-Rechner können Sie mit wenigen Klicks die CO₂-Emissionsklasse ermitteln.

* Das Customer Information File (CIF) ist seit 2019 beim Kauf des Fahrzeugs in den Fahrzeugunterlagen enthalten. Sollten Ihnen die Unterlagen nicht vorliegen, können Sie das CIF-Dokument direkt beim jeweiligen Fahrzeughersteller/Vertragshändler anfordern.