Technisch zulässige Gesamtmasse
Ab 1. Dezember 2023 ist nicht mehr das höchst zulässige Gesamtgewicht (hzG), sondern die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) für die Mautpflicht ausschlaggebend.
Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen unterliegen der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht. Dazu wird eine GO-Box oder ein anderes für die GO-Maut in Österreich freigeschaltetes Fahrzeuggerät benötigt.
Information
Die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) ist in der Zulassungsbescheinigung im Feld F.1 zu finden.
Das höchste zulässige Gesamtgewicht (hzG) ist im Feld F.2 angeführt.
Folgende Übergangsregelung gilt für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen und einem höchst zulässigen Gesamtgewicht (hzG) bis einschließlich 3,5 Tonnen, die bisher die zeitabhängige Pkw-Maut (Vignette und Streckenmaut) entrichten mussten:
Übergangsregelung
Kraftfahrzeuge,
- die zum Zeitpunkt der Benützung der mautpflichtigen Strecke ein höchstes zulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t aufweisen und
- bereits vor dem 1.12.2023 erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind und
- bei denen das höchste zulässige Gesamtgewicht vor dem 1.12.2023 mit nicht mehr als 3,5 t festgelegt worden ist,
gelten bis zum 31.1.2029 als Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und unterliegen somit der Vignetten- und Streckenmautpflicht.
Kraftfahrzeuge über 3,5 t tzGm und mit einem erstmaligen Zulassungsdatum ab 01.12.2023 müssen die fahrleistungsabhängige Lkw-Maut entrichten.
Prüfen Sie die Angaben zur technisch zulässigen Gesamtmasse in der Zulassungsbescheinigung im Feld F.1 und holen Sie sich gegebenenfalls eine GO-Box oder ein anderes für die GO-Maut in Österreich freigeschaltetes Fahrzeuggerät.